Deutscher Online-Bezahldienst Paydirekt von Finanztest begutachtet

Stiftung Warentest, Bereich Finanztest, hat sich den deutschen Online-Bezahldienst Paydirekt etwas genauer angeschaut und erklärt, wie das neue Verfahren funk­tioniert.

Paydirekt ist das eigene Online-Bezahl­verfahren der Banken und Sparkassen und wird als Zusatz­funk­tion zum Giro­konto angeboten. 50 Millionen Online-Giro­konten bei Banken und Sparkassen können für das neue Bezahl­verfahren frei­geschaltet werden. Es soll die Antwort auf den großen US-Rivalen PayPal, der seit zirka 10 Jahren erfolgreich auf dem Markt agiert, sein. Seit November 2015 wird Paydirekt nach und nach von den Banken frei­geschaltet.

Wer Paydirekt verwenden will, muss eine gültige Mail-Adresse und ein online­fähiges Giro­konto bei seiner Bank haben, denn nur dann kann der Kunde sich im Online­banking-Bereich für Paydirekt anmelden. Nach Auswahl eines Benutzer­namens und Pass­wort, bestätigt er diese mit einer Trans­aktions­nummer (Tan). Per Mail erhält der Kunde einen Akti­vierungs­link und kann Paydirekt frei­schalten. Mit Benutzer­name und Pass­wort kann der Bank­kunde bei teilnehmenden Web-Shops bezahlen, nachdem er den Button „Paydirekt“ gewählt hat. Seine Bank auto­risiert die Zahlung und gibt dem Händler eine Zahlungs­garantie. Die Ware wird in der Folge direkt versandt. Das Geld geht unmittelbar vom Giro­konto ab. Die Beträge der Zahlungen mit Paydirekt findet der Käufer auf seinem Konto­auszug.

Finanztest begutachtet den deutschen Online-Bezahldienst Paydirekt
Deutscher Online-Bezahldienst Paydirekt von Finanztest begutachtet 1

Commerz­bank, Deutsche Bank, Post­bank, Sant­ander Bank, Targo­bank sowie etwa 950 Volks- und Raiff­eisen­banken nehmen ebenfalls teil. Voraus­sicht­lich im April 2016 soll es einen breiten Anschluss der Sparkassen geben. Bis Redak­tions­schluss von Finanztest Ende Januar 2016 hatte noch keine Sparkasse Paydirekt frei­geschaltet. Das liegt unter Umständen daran, dass die Sparkassen bislang auf Giropay gesetzt haben, worüber der unmittelbare Zugriff auf Online-Konten von Banken und Sparkassen möglich ist. Giropay hat aber mittlerweile weniger Umsatz­anteil im Internet-Handel als Amazon Payments.

Bis Ende Januar waren 22 Web-Shops an Paydirekt angebunden. Darunter ist als populärer und umsatz­starker Händler lediglich Alternate, einer der größten Versandhändler für Hard­ware, Software, Heim- und Unterhaltungs­elektronik. Finanztest hat bei 30 Online-Händ­lern nachgefragt, deren Bezahl­verfahren Finanztest im Dezember 2015 untersucht hat: In keinem dieser Shops, außer bei Alternate, kann man aktuell via Paydirekt bezahlen und auch keiner dieser Shops plant die Einführung. Argument: fehlende Akzeptanz und Verbreitung beim Kunden. Paydirekt-Geschäfts­führer Niklas Bartelt gibt zu, dass die Einführung von Paydirekt kein reiner Spaziergang sei. Doch sei er sich sicher, dass im Laufe des Jahres deutlich mehr Händler dazu stoßen werden, die dann Paydirekt anböten. Gegenwärtig laufen unter anderem Verhand­lungen mit dem Metro-Konzern.

Via Paydirekt kann man nur in Euro bei deutschen Händ­lern seine Rechnungen begleichen, nicht aber bei ausländischen Unternehmen. Beim Konkurrenten PayPal sieht das ganz anders aus. Hier nutzen 179 Millionen Kunden auf der ganzen Welt das Bezahl­verfahren, das von 7 Millionen Händlern angeboten wird.

Bei Paydirekt befindet sich die gesamte Infrastruktur des Bezahl­systems in Deutsch­land. Die Bank­daten der Paydirekt-Kunden werden ausschließlich in Deutschland gespeichert und unterliegen den strengen deutschen Daten­schutz­gesetzen. Zwischen Kreditinstitut und Händler sind keine Drittanbieter oder Verrechnungs­konten zwischengeschaltet. Für Paydirekt sind das die beiden Hauptgründe, warum der Bezahldienst Menschen erreichen kann, die sich bei anderen Bezahl­systemen unbehaglich gefühlt haben oder denen Online-Zah­lungen bis dato zu problematisch erschienen.

Der Paydirekt-Käufer­schutz funktioniert folgendermaßen: Sollte der Händler die Ware nicht liefern, kann der Käufer binnen 30 Kalender­tagen ab Konto­belastung seine Bestellung über sein Paydirekt-Profil beanstanden. Der Händler ist verpflichtet, gegen­über Paydirekt einen Liefer­nach­weis zu erbringen. Tut er das nicht, wird der Betrag der nicht erhaltenen Bestellung zurückgezahlt. Im Gegen­zug kann der Händler sicher sein, dass beim Verbraucher immer ausreichend Geld auf dem Konto ist, da die Bank die Zahlung sonst gar nicht auslöst.

Paydirekt ist auch als Smartphone-App für Android und iOS verfügbar, womit man alle Trans­aktionen in Echt­zeit einsehen und überprüfen kann. Anders als bei PayPal kann derzeit mit der Paydirekt-App noch nicht bezahlen.