Online-Streitschlichtung: gesetzliche Anforderungen an eBay-Verkäufer umsetzen

Als gewerblicher Verkäufer sind Sie aufgrund einer EU-Verordnung gesetzlich verpflichtet, Käufern in Ihren Angeboten einen direkten Link zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU zur Verfügung zu stellen. Sie können den Link entweder innerhalb Ihrer Artikelbeschreibung oder in dem Feld zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben im Rahmen des Impressums angeben.

Die Online-Streitschlichtungsplattform soll grenzüberschreitende Käufe durch Verbraucher in der gesamten EU fördern und ist Teil der Initiative der Kommission für den Digitalen Binnenmarkt. Online-Streitbeilegung ist ein Verfahren zur alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten, das online durchgeführt wird.

Über die Online-Streitschlichtungsplattform können Verbraucher Beschwerden an eine zuständige Stelle senden, um ihre Streitigkeit beizulegen. Um die Handhabung zu erleichtern wird eine Übersetzungsfunktion angeboten. Sowohl Verbraucher als auch Händler erhalten damit Zugang zu einer Plattform, über die sie Streitigkeiten einfach, schnell und kostengünstig außergerichtlich beilegen können.

Die Online-Streitschlichtungsplattform wurde am 15. Februar 2016 in Betrieb genommen. Informieren Sie sich über die praktische Umsetzung der Verordnung bei eBay.

Frank