Betriebsräte mit Klage gegen Amazon wegen Benachteiligung gescheitert

Für das Weihnachtsgeschäft 2015 stellte Amazon deutschlandweit etwa 10.000 befristete Versandmitarbeiter ein. Diese Saisonkräfte unterstützen die über 10.000 Festangestellten in den neun deutschen Logistikzentren bei der Einhaltung des Amazon Kundenversprechens. Ein Teil dieser Arbeitnehmer wird, abhängig von Arbeitsbedarf und Leistung, zum Jahresende in weitere befristete oder unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen.

Zwei Amazon Betriebsräte hatten nun Amazon verklagt, denn sie sahen im Amazon Angebot einer eine auf einen Monat befristete Beschäftigung eine Benachteiligung. Sie hatten geltend gemacht, sie seien wegen ihres Betriebsratsamtes unberücksichtigt geblieben.

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat den Anspruch der beiden Betriebs­rats­mitglieder auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis abgelehnt (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.01.2016 – 23 Sa 1445/15 und 23 Sa 1446/15 -). Die beiden Kläger waren zuvor bereits am Arbeitsgericht Potsdam mit ihren Klagen gescheitert!

Amazon-Betriebsräte mit Klage wegen Benachteiligung gescheitert
Betriebsräte mit Klage gegen Amazon wegen Benachteiligung gescheitert 1

Ein Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann dann bestehen, wenn diese nur wegen einer Betriebsratstätigkeit verweigert wird, denn das würde eine verbotene Benachteiligung wegen des Betriebsratsamts darstellen.

Die beiden Kläger haben aber im vorliegenden Fall nicht vortragen können, dass eine solche Benachteiligung erfolgt ist, zumal bei Amazon bereits ein Betriebsrat installiert ist. Die Auswahl der weiterbeschäftigten Arbeitnehmer ist nach einem korrekten und formalen Verfahren erfolgt und nur die Vermutung der Kläger, sie seien wegen ihrer Betriebsratstätigkeit nicht übernommen worden, ist nicht ausreichend.

 

Frank