Seit dem 09. Januar 2016 gibt es neue Informationspflichten für Internet-Händler

Seit dem 09. Januar 2016 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft, die Informationspflichten für alle Internet-Händler neu regelt. Das berichtete Rechtsanwalt Christinan Solmecke. Nach der neuen Reglung müssen Händler auf ihrer Webseite auch auf die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung bei vertraglichen Auseinandersetzungen zwischen Unternehmer und Konsumenten aufmerksam machen. Die Händler müssen verpflichtend auf die Internet-Plattform der EU verlinken. Diese informiert über die Möglichkeit der Streitschlichtung und verlinkt auf verschiedene Stellen, die der Kunde in Anspruch nehmen kann. Mitte Februar wird die Plattform den Verbrauchern in vollem Umfang zur Verfügung stehen. 

Durch die Schaffung einer grenzüberschreitenden Online-Streitbeilegungs-Webseite sollen Verbraucher und Händler dazu angeregt werden, bei Disputen zukünftig den schnellen und preiswerteren Weg der außergerichtlichen Streitbeilegung zu wählen. Verbrauchern wird in Zukunft ein elektronisches Beschwerdeformular zur Verfügung gestellt. Alternative Streitbeilegungsstellen der Mitgliedstaaten sollen bei der Klärung des Rechtsstreits helfen.

Geregelt werden sollen Auseinandersetzungen innerhalb Deutschlands sowie grenzüberschreitende Streitigkeiten, bei denen ein Kunde gegen einen Internet-Händler vorgehen will oder umgekehrt. Offline-Verträge oder Streitigkeiten zwischen zwei Unternehmen sind nicht Bestandteil der neuen EU-Regelung.

Händler sind jedoch nicht verpflichtet, auf eine außergerichtliche Streitbeilegung einzugehen. Dennoch sollten sie darauf achten, dass der Link mit den entsprechenden Hinweisen auf ihrer Webseite, am besten im Impressum, erkennbar ist. Ist der Link nicht vorhanden, droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.