Produktkennzeichnungen für eBay Angebote mit Varianten ab Januar Pflicht

Die Angabe von Produktkennzeichnungen erhöht die Sichtbarkeit Ihrer Angebote in der eBay-Suche sowie bei externen Suchmaschinen.

Wie bereits in den eBay Verkäufernews angekündigt, wird die Angabe von Produktkennzeichnungen für Angebote mit Varianten in bestimmten Kategorien verpflichtend. Falls Sie als Verkäufer Angebote mit Varianten anbieten, beachten Sie bitte Folgendes:

Ab dem 31. Januar 2016 müssen Sie Produktkennzeichnungen angeben, wenn Sie:

  • neue Angebote mit Varianten erstellen
  • Angebote mit neuen Artikeln und vom Hersteller generalüberholten Artikeln mit Varianten manuell bearbeiten oder wiedereinstellen.

Dies gilt für Angebote in den folgenden Kategorien:

  • Auto & Motorrad: Teile
  • Baby
  • Beauty & Gesundheit
  • Bücher
  • Business & Industrie (Elektronik & Elektrotechnik)
  • Computer, Tablets & Netzwerk
  • Filme & DVDs
  • Foto & Camcorder
  • Handys & Kommunikation
  • Haushaltsgeräte
  • Haustierbedarf
  • Heimwerker
  • Kleidung & Accessoires (nur Schuhe)
  • Musik
  • Musikinstrumente
  • PC- & Videospiele
  • Spielzeug
  • Sport
  • TV, Video & Audio

Bitte beachten Sie: Die Angabe von Produktkennzeichnungen bei gebrauchten Artikeln oder Angeboten in den Kategorien Vintage-Mode und Sammeln & Seltenes istnicht verpflichtend!

Uns ist wichtig, dass Sie sich ganz auf das Weihnachtsgeschäft konzentrieren können. Daher ist die Angabe von Produktkennzeichnungen bis Ende Januar 2016 freiwillig. Möchten Sie schon jetzt von der besseren Sichtbarkeit Ihrer Angebote profitieren? Dann können Sie bereits beginnen, Ihre Angebote mit Produktkennzeichnungen zu ergänzen. Berücksichtigen Sie dabei auch Ihre “Gültig bis auf Widerruf”-Angebote. Für das Tool zum gebündelten Bearbeiten und Wiedereinstellen ist diese Funktionalität zurzeit noch nicht verfügbar. Wir informieren Sie rechtzeitig, wenn es soweit ist.

Erfahren Sie mehr über die nächsten Schritte zur Angabe von Produktkennzeichnungen.

Frank