Reform des Elektro-Schrott-Gesetzes ist für die Tonne

Reform des Elektro-Schrott-Gesetzes ist für die Tonne
Reform des Elektro-Schrott-Gesetzes ist für die Tonne 1

Der Deutsche Bundestag wird heute die Reform des Elektrogerätegesetzes beschließen. Die darin für den Online- und Versandhandel vorgesehenen Pflichten sind unverhältnismäßig und ein Musterbeispiel für realitätsferne Gesetzgebung.

Mehr Aufwand statt mehr Umweltschutz – das neue Elektroschrott-Gesetz verfehlt sein Ziel. Der deutsche Gesetzgeber hat über Jahre die Umsetzung Europäischer Vorgaben verschlafen und legt jetzt im Hauruck-Verfahren ein für die Praxis rundweg untaugliches Gesetz vor. Die Angst vor einem Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel war offensichtlich größer als der Wille zu einer tatsächlich nachhaltig wirkenden Gesetzgebung und zum konstruktiven Dialog mit den betroffenen Branchen. Anstatt das Problem bei der Wurzel zu packen und z.B. Grauexporte von als Gebrauchtgeräte deklariertem Elektroschrott in Drittstaaten wirksam zu unterbinden, wird ohne Not symbolische Gesetzgebung zu Lasten der hiesigen Binnenwirtschaft betrieben.

Der Händler als Müllwerker, – so ist die Idealvorstellung des Deutschen Bundestages. Die heute zur Abstimmung stehende Reform des Elektrogerätegesetzes ist Gesetzgebung aus dem Elfenbeinturm. Die in weiten Teilen vorbildhafte Rücknahmestruktur in Deutschland wird durch den Gesetzgeber ohne Not in kommunale Entsorgung und Handelsrücknahme aufgespalten und dadurch erheblich verkompliziert. Das Ziel einer Steigerung der Rücknahmequoten wird dadurch sicher nicht erreicht.

Insbesondere E-Commerce-Händler sind und bleiben keine Entsorgungsfachbetriebe. „Der Gesetzgeber spricht von Gleichberechtigung, verabschiedet am Ende aber ein Gesetz, das den Online- und Versandhandel massiv gegenüber allein stationären Vertriebswegen diskriminiert.“ konstatiert Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh. Durch einen ausufernden Anwendungsbereich des Gesetzes und das vorsätzliche Außerachtlassen der spezifischen, insbesondere logistischen und verbraucherrechtlichen Bedingungen im E-Commerce stehen Online- und Versandhändler nun vor aktuell noch nicht lösbaren Problemen. „Die abfallwirtschaftliche Relevanz des Vorhabens steht in keinem Verhältnis zu den Aufwendungen, die Interaktive Händler nun schultern müssen.“ ergänzt Wenk-Fischer.

Frank