Aktuelle Informationen zur Streiklage bei der Deutsche Post
Laut ver.di werden bis zur nächsten Verhandlungsrunde am 14. April keine weiteren Arbeitskampfmaßnahmen mehr durchgeführt.
Ver.di hat die bestehende Tarifregelung zur Arbeitszeit für Tarifangestellte der Deutschen Post AG zum 31. März gekündigt und ist dadurch ab dem 1. April streikberechtigt. Die Tarifverhandlungen zwischen der Deutschen Post AG und ver.di wurden inzwischen aufgenommen und werden von Unternehmensseite konstruktiv geführt, um eine baldige Einigung zu erzielen. Eine Einschätzung zur Dauer dieser Verhandlungen können wir jedoch zurzeit nicht geben.
Die Kündigung der Arbeitszeitregelung betrifft im Übrigen nicht die von ver.di kritisierten neuen Zustellgesellschaften unter dem Dach der DHL Delivery GmbH. Diese fallen unter regionale Tarifverträge, die ver.di mit den regionalen Arbeitgeberverbänden der Speditions- und Logistikbranche abgeschlossen hat.
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