Österreich ändert Gesetz zur Buchpreisbindung

Mit Wirkung zum 01. Dezember 2014 wurde das in Österreich geltende Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern (BPrBG) geändert. Die Neuordnungen betreffen vor allem den grenzüberschreitenden elektronischen Handel und beziehen ausdrücklich elektronische Bücher mit ein. Auswirkungen haben die Änderungen ebenso für deutsche Händler, die in Österreich Bücher und E-Books anbieten.

Durch die Neufassung des § 1 S.1 BPrBG wurde erstmals der grenzüberschreitende elektronische Handel in den Schutzbereich des Gesetzes mit einbezogen. Das vorherige Gesetz galt vornehmlich mit Ausnahme des grenzüberschreitenden elektronischen Handels. Diese Ausnahme wurde jetzt gestrichen. Das neu gefasste Bundesgesetz gilt damit für den Verlag und den Import sowie den Handel (inklusive dem grenzüberschreitenden elektronischen Handel) mit deutschsprachigen Büchern, E-Books und Musikalien. Als Musikalien, die schon vorher geschützt waren, bezeichnet man die Druckerzeugnisse von Noten.

Durch die Integration des grenzüberschreitenden elektronischen Handels in den Schutzbereich des BPrBG hat der österreichische Gesetzgeber der schnellen Verbreitung des Internethandels Rechnung getragen. Die über Web-Shops veräußerten Bücher, E-Books und Musikalien werden dadurch als geistiges Kulturgut durch die Preisbindung geschützt. Diese Sichtweise ist zeitgemäß, da für diese über das Internet angebotenen Waren generell nichts anderes gilt, als wenn sie in einem Ladengeschäft erworben werden.

Die zweite signifikante Änderung besteht darin, dass neben Print-Büchern und Musikalien jetzt auch E-Books der Preisbindung unterliegen. Aufgrund der hohen und wachsenden Nachfrage nach E-Büchern scheint der österreichische Gesetzgeber nicht mehr zwischen den Formaten zu unterscheiden, sondern stellt die E-Books den gedruckten Büchern gleich.

Die Aufnahme des E-Books im österreichischen BPrBG stimmt mit § 2 Abs. 1 Ziff. 3 des deutschen Buchpreisbindungsgesetzes überein. Dadurch trägt die Neufassung des BPrBG zur Harmonisierung der europäischen Anordnungen bei. Bezüglich der Bücher und E-Books als kulturelles Gemeingut sei dies begrüßenswert, so Rechtsanwalt Christian Solmecke, da die Konsumenten für beide Medien mit einheitlichen Preisen konfrontiert werden und die Angleichung letzten Endes den Autoren als Kulturschaffenden zugutekommt. Letztlich führt dies zur Veröffentlichung von Neuerscheinungen von deutschsprachigen Büchern/E-Books.

Gemäß § 4 Abs. 1 Buchpreisbindungsgesetz gilt die Preisbindung nicht für grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Damit hat der deutsche Gesetzgeber festgelegt, dass die Preisbindung nur innerhalb des Bundesgebietes gilt. Das österreichische BPrBG sieht eine entsprechende Regelung nicht vor. Demgemäß scheint der österreichische Gesetzgeber die grenzüberschreitende Preisbindung geregelt zu haben.

Alle deutschsprachigen Bücher, E-Books und Musikalien unterliegen beim Verkauf nach Österreich der dortigen Preisbindung. Diese Regelung gilt gemäß § 2 Ziff. 3 BPrBG auch für Letztverkäufer, also solche Personen, die gewerbsmäßig Waren im Sinne des § 1 an Letztverbraucher verkaufen. Deutsche Onlinehändler müssen sich demnach beim Verkauf von Büchern und E-Books (sowie Musikalien) nach Österreich an die dortige von den Verlegern festgelegten Preise halten.

Im Falle einer Zuwiderhandlung kann es sich gemäß § 7 BPrBG um einen Wettbewerbsverstoß handeln, sodass deutsche Händler mit Abmahnungen zu rechnen hätten. Die Unterschreitung des vom Verleger im Vertragsstaat bestimmten oder empfohlenen Letztverkaufspreises stellt eine Behinderung des freien Warenverkehrs dar, die durch das Gemeinschaftsrecht nicht gerechtfertigt werden kann. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 30. April 2009 – C-531/07 entschieden.

Im BPrBG ist geregelt, dass Händler den Letztverkaufspreis höchstens bis zu 5% unterschreiten dürfen. Darüber hinaus lässt das BPrBG Ausnahmen für den Verkauf an Bibliotheken, in Universitäten Vortragende oder bei Mängelexemplaren zulässig.

Insoweit ist deutschen Händlern anzuraten beim Verkauf von Büchern und E-Books nach Österreich die dortige Preisbindung zu beachten, um Anmahnungen zu vermeiden.