Mehrwertsteuer auf elektronische Dienstleistungen neu geregelt

Änderungen bei EU-Gesetzgebung zur Umsatzsteuer für elektronisch erbrachte Dienstleistungen
Mehrwertsteuer auf elektronische Dienstleistungen neu geregelt 1

Die Mehrwertsteuer auf elektronische Dienstleistungen wird ab 01.01.2015 neu geregelt. Kauft ein Kunde in Deutschland bei einem Händler im europäischen Ausland z.B. ein e-Book, fällt künftig die Umsatzsteuer in Deutschland an und nicht mehr im Heimatstaat des Anbieters. Der Bundesrat hat am 11. Juli dieser ab 1. Januar 2015 geltenden Neuregelung zugestimmt und damit eine europäische Vorgabe umgesetzt. Für die betroffenen Unternehmen wird zeitgleich eine Vereinfachung im Verfahren durch den so genannten Mini-One-Stop-Shop eingeführt.

Wie die Umsatzsteuer auf elektronisch erbrachte Dienstleistungen berechnet wird, z.B. bei Ihren eBay-Gebühren, ändert sich grundlegend durch eine neue EU-Richtlinie ab dem 1. Januar 2015. Falls Sie kein gewerblicher Verkäufer sind, weist eBay zukünftig den Umsatzsteuersatz des Landes aus, in dem Sie ansässig sind (z.B. 19 % für Deutschland), und nicht wie bisher des Landes, in dem eBay seinen Sitz hat (15 % für Luxemburg bis zum 31. Dezember 2014).

eBay wird allen gewerblichen Verkäufern ab Januar 2015 Nettogebühren berechnen

Dies bedeutet, dass es entweder keine Änderungen für die gewerblichen Verkäufer gibt – bei denjenigen Verkäufern, die ihre Umsatz-Identifikationsnummer bereits bei eBay hinterlegt haben und bereits heute Gebühren exklusive Umsatzsteuer zahlen – oder dass die Gebühren leicht sinken – für diejenigen gewerblichen Verkäufer, die heute Gebühren inklusive Umsatzsteuer zahlen und ab Januar 2015 Gebühren exklusive Umsatzsteuer bezahlen werden.

Frank