Negative Bewertung auf eBay muss gelöscht werden

Ein Händler wollte vor Gericht die Löschung einer schlechten Bewertung auf eBay erzwingen. Er sah das Verhalten des Käufers als geschäftsschädigend an. Am Dienstag, den 28.10.2014 verhandelte das Oberlandesgericht München den Fall und entschied gegen den Käufer.

Der Käufer hatte Bootszubehör im Web-Shop des eBay-Händlers geordert und sich in der Internet-Bewertung über einen Fehler beschwert. Problem: Vorher hat er sich jedoch nicht beim Verkäufer beklagt oder die Ware retourniert. Der Händler hielt diese Bewertung für geschäftsschädigend.

Der eBay-Kunde berief sich auf freie Meinungsäußerung. Es führe den den Sinn dieser Bewertungen „ad absurdum“, wenn man sich vorab exakt überlegen müsse, was man schreibt und was nicht. Er habe nur seine Meinung sachlich dargestellt. Der Anwalt des Händlers erklärte, dass es nicht sein könne, dass Online-Händler gegen solche Bewertungen völlig schutzlos seien.

Das Landgericht München hatte in erster Instanz die Klage abgewiesen, weil der Händler nicht habe beweisen können, dass die Bewertung „sachlich unrichtig“ war. Der Mann ging in Berufung.

Die Richter des Oberlandesgerichts München entschieden nun: Der Kunde muss die schlechte Händler-Beurteilung bei eBay zurücknehmen. Der Mann müsse der Löschung des Kommentars zustimmen. Details zur Begründung des Urteils machte das Gericht erst einmal nicht. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Über Schadenersatz hatte das Gericht nicht entschieden.

In Augsburg sorgte im Sommer dieses Jahres der sogenannte „Fliegengitter-Streit“ für Aufsehen. Hier wurde auch ein Käufer von einem Händler wegen einer schlechten Amazon-Bewertung verklagt. Der Händler verlangte von dem Käufer eines Fliegengitters Schadensersatzzahlung von etwa 40.000 Euro. Das Landgericht wies die Klage ab, jetzt müssen sich die Richter des Oberlandesgerichtes München mit dem Fall beschäftigen. Es geht um die Frage, ob und unter welchen Umständen Käufer Schadensersatz für negative Bewertungen im Internet bezahlen müssen. Mit der mündlichen Verhandlung oder einer  Entscheidung ist frühestens im Frühjahr 2015 zu rechnen.