eBay USA: Richtlinienänderung bei Systemausfall

eBay USA wird in Zukunft bei Systemausfällen keine Zugeständnisse an die Händler mehr machen, das berichtet Ina Steiner von eCommerceBytes. Das bedeutet: Es gibt keine Angebotsverlängerungen mehr und auch eine Rückerstattung der Verkäufergebühren ist wohl nicht mehr vorgesehen.

Das Unternehmen hat in den USA anscheinend heimlich still und leise, so Steiner, seine Richtlinien bezüglich eines Webseiten-Ausfalls geändert. Eine offizielle Mitteilung ist jedenfalls nicht zu finden.

Bislang sah die  „Outage-Policy“ von Omidyar und Whitman aus dem Jahr 1999 unter anderem folgendes vor:

„Beim Ausfall der Seite von zwei Stunden oder mehr, verlängert eBay automatisch die Artikeleinstellungen um 24 Stunden.

Im Falle des Ausfalls der Suchfunktion von einer oder mehr Stunden, zahlt eBay alle damit verbundenen Gebühren für die betroffenen Angebote.

Die folgenden Artikeleinstellungen kommen für eine Erstattung in Frage:

  • Angebote, die im Zeitraum des Systemausfalls ausgelaufen wären.
  • Angebote, die in der Stunde nach Ende des Systemausfalls ausgelaufen wären.
  • Anders als beim kompletten Ausfall der Webseite werden keine Angebote verlängert.

Die neue Systemausfall-Regelung unter eBay CEO John Donahoe beschreibt nur noch folgendes:

„eBay höchste Priorität ist der Handels-Erfolg unserer Mitglieder. Es gibt viele Ereignisse, angefangen bei  Naturkatastrophen oder Stromausfällen, die das Bieten und Finden bei eBay stören können. Falls es zu einem längeren Systemausfall kommt, veröffentlichen wir Informationen dazu immer schnellstmöglich in den eBay News.“

Soweit der Text – kein Wort mehr von automatischen Verlängerungen oder Rückerstattungen von Gebühren.

eCommerceBytes fragte bei eBay Ende Juli und Anfang August zu den Neuregelungen bei Systemausfällen nach. Bis dato erhielt Ina Steiner noch keine Antwort. Da eBay die Änderung nicht offiziell bekanntgegeben hat, ist unklar, wann genau die Neuerung eingeführt worden ist.

Auf der deutschen Seite zu Systemausfällen ist noch die alte Richtlinie aufgeführt – mit den entsprechenden Zugeständnissen an die Händler.