Verbraucherrechte werden von Händlern nur unzureichend umgesetzt

Wie Trusted Shopd bei einer Erhebung herausgefunden hat, besteht bei vielen Händlern noch Nachholbedarf hinsichtlich der Umsetzung der neuen Verbraucherrechte, denn sie riskieren Abmahnungen.

Eine Vielzahl der Internet-Händler hat die seit dem 13. Juni geltenden neuen Verbraucherrechte der Studie zufolge noch nicht genügend umgesetzt. 29% der untersuchten Web-Shops hätten kaum bis gar nicht auf die veränderte Rechtslage reagiert. Nur die „größtenteils notwendigen“ Neuerungen setzten 34% der Shops um.

Die größten Mankos bei der Umsetzung sieht Trusted Shops im neuen Widerrufsrecht.

„Die Shopbetreiber greifen nach wie vor auf veraltete Belehrungen zurück, und auch das vorgeschriebene Muster-Widerrufsformular ist oft nicht verfügbar“, sagte Carsten Föhlisch von Trusted Shops. Das Unternehmen vergibt nach einer Untersuchung Gütesiegel an seine Kunden, zu denen unter anderem die Commerzbank, Zalando und Bon Prix gehören. Für die aktuellen Resultate untersuchte Trusted Shop 100 Online-Händler.

Nach der neuen EU-Verbraucherrichtlinie dürfen Internet-Händler beispielsweise ihren Kunden bei Umtausch die Rücksendekosten in Rechnung stellen. Der Widerruf eines Kaufs muss durch den Kunden formal und schriftlich erfolgen. Die Richtlinie regelt auch, wie deutlich und klar die Kunden die nötigen Informationen zu einem Bestellvorgang bekommen.