Richter weist Klage von US-amerikanischen Buchhändlern gegen Amazon ab

Drei Buchhändler aus New York und South Carolina sind im Frühjahr 2012 mit einer Sammelklage gegen Amazon und die sechs größten Publikumsverlagsgruppen vorgegangen. Sie warfen Amazon vor, verschwörerische Absprachen mit Random House, Penguin, Hachette, HarperCollins, Simon & Schuster und Macmillan getroffen zu haben. Amazons harter Kopierschutz sollte durch die Absprachen gestärkt werden. Zudem sollte dadurch verhindert werden, dass Amazon-Rivalen ebenso über die Kindle-Plattform E-Bücher veräußern können. Das, so die Anklage, sorge für ein Monopol. Die Kunden könnten die Inhalte nicht vervielfältigen oder auf anderen E-Readern lesen. Amazon habe unrechtmäßig den Markt für E-Books in den USA monopolisiert oder zumindest versucht, diesen zu monopolisieren.

Ziel der Kläger: Amazon sollte in Zukunft keine eigene digitale Rechteverwaltung mehr nutzen dürfen. Die Verlagsgruppen sollen Buchhändlern dazu verhelfen, E-Books ohne harten Kopierschutz zu verkaufen. Die Sortimenter verlangten ferner, künftig selbst Verträge mit den „Big Six“ abzuschließen.

Der Richter am New Yorker Bezirksgericht wies die Klage jedoch ab. Er argumentierte, dass es keinerlei Anzeichen auf konspirative Absprachen gebe. Kein Unternehmen habe die Pflicht, Konkurrenten zu unterstützen. Dass die klagenden Buchhändler auf dem E-Book-Markt ohne Chance dastünden, sei nicht auf ein gesetzwidriges Verhalten Amazons zurückzuführen. Es sei vielmehr so, dass die Konsumenten die Produkte favorisierten, die die Mitbewerber der Kläger anböten.