Verkäufer sollten sich bei willkürlicher Löschung von Angeboten gegen eBay wehren

Auf dem Online-Marktplatz eBay passiert es in letzter Zeit häufig, dass eBay Angebote unberechtigterweise wegen angeblicher Markenverletzung gelöscht werden. Grund dafür ist eine ungerechtfertigte Nutzung des VeRI-Programms [Verifiziertes Rechteinhaber-Programm]. Die von der Löschung betroffenen Verkäufer können und sollten sich hiergegen zur Wehr setzen. Andernfalls drohen unangenehme Konsequenzen, so Rechtsanwalt Christian Solmecke.

Beim vorliegenden Fall ging es um einen Verkäufer, der einen eBay-Shop betrieb. eBay entfernte mehrmals sein Angebot und teilte ihm das dann per Mail mit dem Betreff „Ihre Auktion wurde gelöscht“ mit. Empfohlen wurde ihm zudem, sich zwecks Klärung an den Rechteinhaber zu wenden. Darüber hinaus schrieb eBay: „Beachten Sie bitte, dass Ihr Mitgliedskonto bei weiteren Verstößen gegen diesen Grundsatz gesperrt werden kann. Wir haben volles Verständnis, dass Sie diese Situation möglicherweise beunruhigend finden.“

Der Verkäufer hatte dann die Nase voll und wandte sich an den Markenrechteinhaber. Er erwirkte schließlich gegen ihn – ohne vorhergehende mündliche Verhandlung – eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Bremen.

Das Landgericht Bremen untersagte ihm, gegenüber eBay die Behauptung aufzustellen, dass er durch die von ihm eingestellten Angebote seine Wort-/Bildmarke verletzen würde. Dies gilt vor allem im Rahmen des von eBay bereitgestellten Verifizierten Rechteinhaber-Programms (VeRI).

Diese Entscheidung des Landgerichtes Bremen ist noch nicht rechtskräftig. Unter Umständen legt der mutmaßliche Rechteinhaber hiergegen Widerspruch ein. eBay-Verkäufer sollten solche Löschungen nicht einfach akzeptieren. Möglicherweise sind sie das Opfer einer ungerechtfertigten Nutzung des von eBay eingeführten Verifizierenden Rechteinhabers-Programms (VeRI) geworden. Unerfreulich ist, dass eBay im Rahmen der Verwendung von VeRI durch die Teilnehmer normalerweise nicht kontrolliert, ob bei den gemeldeten eBay-Versteigerungen tatsächlich Markenrechte verletzt werden. Aus diesem Grund besteht eine große Gefahr, dass dieses Programm auch missbräuchlich verwendet wird.

Rechtsanwalt Solmecke weist darauf hin, wenn man als Verkäufer nichts unternimmt, die Gefahr besteht, dass eBay den Account ebenfalls ohne Überprüfung einfach löscht. Daher wird empfohlen sich bei einer willkürlichen Löschung des Angebotes von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Schon das Landgericht München I hat mit Urteil vom 18.03.2009 (Az. 1 HK O 1922/09) entschieden, dass im Falle einer missbräuchlichen Verwendung von VeRI ein Anspruch auf Unterlassung in Betracht kommt.