Erneuter Sieg für den freien Handel mit Markenware: Scout verliert Rechtsstreit vor dem Kammergericht Berlin

Der Streit zwischen der Alfred Sternjakob GmbH & Co. KG, dem Produzenten von Scout-Schulranzen, und dem Berliner Schreibwarenhändler Wolfgang Anders schwelte bereits seit Juli 2007. Im April 2009 gab das Landgericht Berlin der Klage des Händlers Anders statt: Damit war der professionelle Verkauf von Markenartikeln über eBay, damit auch den Scout-Schultaschen zulässig. Das Verbot des Herstellers sei wettbewerbswidrig.

Das Landgericht Mannheim hatte im März 2008 genau anders herum geurteilt. Die Gegenseite, die Sternjakob GmbH & Co. KG, argumentierte damals: „Händler, die auf Privatmärkten wie eBay Ware anbieten, wollen so viel Aufmerksamkeit wie möglich“, so Dieter Liebler, Geschäftsführer von Sternjakob. Diese Aufmerksamkeit hole man sich mit Markenartikeln. 35 Jahre lang habe das Unternehmen die Marke Scout aufgebaut. Dass sie sich auf einer Versteigerungsplattform wiederfindet sieht man im Hause Scout nicht gerne. Liebler sprach von „Resterampe“ und Ramschplatz, was den sicheren Tod des guten Markenprodukts bedeutet. Seinen Beziehern verwehrt der Hersteller vertraglich, die Erzeugnisse dort zu vertreiben, doch zu Unrecht, wie damals das Berliner Landgericht entschieden hat.

Der Streit ging dann in die nächste Runde, der am 19. September 2013 mit der Entscheidung der Richter des Kammergerichtes Berlin ein vorläufiges Ende fand (Az.:2 U 8/09).

Scout darf den Verkauf seiner Markenartikel über Internetplattformen wie eBay nicht verbieten. Die Instanz folgte damit der früheren Entscheidung des Landgerichts Berlin. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Die Revision der Entscheidung wurde zugelassen.

Lieferbeschränkungen für Online-Händler werden seit geraumer Zeit erörtert. Aus diesem Grund hat der Online-Handel im Juli 2013 hat die Initiative „Choice in eCommerce“ ins Leben gerufen und eine Petition für einen freien und fairen Handel gestartet.