eBay USA wegen Diskriminierung gehörloser Menschen vor Gericht

Melissa Earll reichte schon im Jahr 2010 Klage gegen eBay ein. Sie beschuldigte eBay der Diskriminierung von gehörlosen Menschen. Earll kam taub zur Welt und argumentierte, dass es für jemanden, der gehörlos sei, unmöglich ist, sich als Verkäufer auf der Plattform zu registrieren.

Der „U.S. District Court for the Northern District of California” wies Earlls Argumentation im September 2011 zurück. Die Richter befanden, dass eBay als Internet-Business nicht unter das Gesetz zur Gleichstellung von Amerikanern mit Behinderungen (ADA) fällt. Das Gesetz wurde 1990 vom Kongress verabschiedet, um Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ebenso zu verhindern, wie schon bestehende Bürgerrechtsgesetze Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion oder Geschlecht zu untersagen.

Im April 2013 ging Earll in Berufung und argumentierte, dass eBay als Internet-Business sehr wohl unter das ADA-Gesetz falle. Earlls Rechtsanwalt erklärte: Jedes andere Ergebnis mache den Geist des Gleichstellungsgesetztes zunichte. „Sollten die Richter anders entscheiden… bedeute dies, dass das Internet im Jahr 2013, kein wichtiger Bestandteil des sozialen und ökonomischen Lebens in den USA darstelle. Solch eine Schlussfolgerung ist jedoch völlig absurd.“

eBay legte nun hiergegen Berufung ein. Das Berufungsgericht solle am Urteil vom September 2011 festhalten. Internet-Webseiten seien „keine realen, physischen Orte“. Wirklich bestehende Orte jedoch sollten durch das ADA-Gesetz reguliert werden und nur ein neues Gesetz könne Webseiten mit einschließen.