Bundesagentur für Arbeit prüft Amazon-Personaldienstleister

In der Angelegenheit um Leiharbeiter bei Online-Händler Amazon Deutschland ist laut einer Untersuchung der Bundesagentur für Arbeit (BA)  geltendes Recht verletzt worden. Bei einer Sonderprüfung nach der Ausstrahlung der ARD-Reportage „Ausgeliefert! Leiharbeiter bei Amazon“ seien Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgestellt worden, teilte die BA mit.

Bundesagentur für Arbeit prüft Amazon-Personaldienstleister
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Die ARD-Reportage „Ausgeliefert“ deckte die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitern im Amazon-Logistikzentrum in Bad Hersfeld auf. Die Sonderprüfung der Bundesagentur für Arbeit sowie des Zolls betraf den Personaldienstleister Trenkwalder. Trenkwalder hatte Amazon Deutschland nach eigenen Angaben 1.000 Leiharbeiter überlassen. Der Personaldienstleister selbst hatte erklärt, dass die Kontrolle des Zolls zu keiner Beanstandung geführt habe und die Prüfung der Bundesagentur für Arbeit die Anschuldigungen nicht bestätigt habe.

Dieser Ausführung jedoch widersprach die BA ausdrücklich. Über Konsequenzen der Gesetzesverstöße werde die Behörde in einem Verwaltungsverfahren entscheiden.