Weihnachtsbestellungen im Internet: Fristen der Händler beachten

Wer seine Weihnachtsgeschenke online bestellt, sollte auf die Lieferzeiten der Web-Shops achten. Internet-Händler geben unterschiedliche Bestelltermine an, bei denen eine pünktliche Lieferung zu Weihnachten garantiert wird.

Geht der Auftrag des Kunden bis zum 20. Dezember ein, versprechen 40% der Shop-Betreiber eine pünktliche Lieferung. Bei knapp jedem Vierten (23%) gilt die Garantie sogar bei Bestellungen bis zum 21. Dezember. Das ist das Resultat einer Umfrage unter Online-Shops vom Hightech-Verband BITKOM und dem Preisvergleichsportal guenstiger.de. „Wer auf Nummer sicher gehen will, dass seine Bestellung pünktlich zu Weihnachten eintrifft, sollte sie frühzeitig aufgeben. Viele Online-Shops geben einen Termin an, bis zu dem eine rechtzeitige Lieferung garantiert wird.“, sagt Dr. Bernhard Rohleder, BITKOM-Hauptgeschäftsführer. Gut jeder vierte Internet-Händler (28%) übernimmt keine Garantie für die Lieferung der Ware zum 24. Dezember.

Um eine pünktliche Lieferung sicherzustellen, bieten Online-Shops verschiedene Services an. 50% legt ein Endbestelldatum fest. Aufträge, die bis zu diesem Datum eingehen, kommen rechtzeitig zum Fest beim Kunden an. Jeder dritte Internet-Händler stellt die pünktliche Lieferung sicher, indem er nur Lagerware anbietet. Bei jedem Vierten gibt es die Möglichkeit der Express-Lieferung zu Weihnachten.

78% der Internet-Händler fühlen sich gut für das Weihnachtsgeschäft aufgestellt. Auch wenn es bei der Vorbereitung deutliche Unterschiede zwischen den Online-Shops gibt. 53% startet damit bereits im Oktober oder früher, einige gar erst im Dezember (8%). 68% der Internet-Händler stocken hierfür ihre Lagerbestände auf. Einige der Online-Shops stellen auch zusätzliches Personal ein (17%) oder erhöhen ihre Serverkapazitäten (12%).

Zur Methodik: Die Angaben basieren auf einer Befragung von 109 Online-Händlern in Zusammenarbeit mit dem Preisvergleichsportal guenstiger.de.