6 Monate Haft für Betrug auf dem Online-Marktplatz eBay

Vom 15. bis 22. April 2012 hatte ein Münsinger auf dem Online-Marktplatz eBay einen Asus-Laptop eingestellt, der einschließlich Versandgebühren 608,00 Euro kosten sollte. Ein Käufer, der den geforderten Betrag für den Laptop überwies, wurde auch gefunden. Doch wie schon des Öfteren passiert, kam der PC beim Kunden nie an. Dieser schaltete daraufhin die Polizei ein. Wegen Betrugs saß jetzt der eBay-Verkäufer auf der Anklagebank, beteuerte jedoch seine Unschuld.

Er habe wie immer bei eBay versteigert, dann beim Großhändler den Laptop geordert, wegen einer kurzfristigen Liefersperre die vom Kunden erworbene Ware aber nicht erhalten. Damit konnte er den Laptop auch nicht ausliefern, so der Angeklagte.

Zuvor hätte er eine Rechnung des Großhändlers nicht bezahlen können. Grund seien Außenstände bei einem anderen Kunden gewesen. Zum Zeitpunkt des Versteigerungsbeginns bei eBay, habe er vom Lieferstopp nichts gewusst. Amtsgerichtsdirektor Joachim Stahl hatte jedoch eine andere Information. Er hatte sich beim entsprechenden Großhändler schlaugemacht, wie der Lieferstopp zustande gekommen ist. Dieser sei schon am 3. April erfolgt (also vor Beginn der Auktion auf eBay), als eine offene Rechnung durch den Münsinger nicht beglichen worden war. Ferner und nicht unwichtig: Der Münsinger habe seit dieser Zeit keine Bestellung mehr aufgegeben. „Ein klarer Fall von Betrug“, so Staatsanwältin Edith Zug in ihrem Plädoyer. Aufgrund der vielen einschlägigen Vorstrafen, darunter 2 laufende Bewährungen forderte sie eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten. Am Betrugsvorwurf rüttelte auch Verteidiger Harry Franz nicht, der aber eine günstige Sozialprognose abgab. Sein Mandant sei dabei, sich wieder eine Existenz aufzubauen, sei frisch verheiratet und habe Kinder zu versorgen. Außerdem sei mittlerweile Schadenswiedergutmachung erfolgt.

Amtsgerichtsdirektor Joachim Stahl hatte keinen Zweifel am Betrug. Der Beklagte habe gewusst, dass es für ihn einen Lieferstopp gebe. Sein Urteil lautete auf 6 Monate Freiheitsentzug. Wer trotz zweier offener Strafreste und bereits 21 Monaten im Gefängnis so handle, für den könne nur schwer eine positive Sozialprognose abgegeben werden.