Häftling verkauft über eBay nicht vorhandene Eintrittskarten

Ganz schon dreist, was sich manche Menschen erlauben. Noch als der Häftling A.L. seine Gefängnisstrafe absaß, verkaufte er im Jahr

Häftling verkauft über eBay nicht vorhandene Eintrittskarten
Häftling verkauft über eBay nicht vorhandene Eintrittskarten 1

2011 als Freigänger über den Online-Marktplatz eBay Tickets für Konzerte und Fußballspiele, die er jedoch gar nicht besaß. Für Fußball und Festivals zahlten die Fans schnell, doch der Häftling  blieb ihnen die Karten schuldig. Dabei entstand ein Schaden von insgesamt rund 5.000 Euro. Da A. L. das Geld auf sein eigenes Konto einzahlen ließ  und immer sein Smartphone nutzte, hatte die Polizei ihn schnell ermittelt.

Der 28-Jährige wurde daraufhin wegen 20-fachen Betrugs zu weiteren 2 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt. Dabei richtete er einen Schaden von insgesamt rund 5.000 Euro an.

Zur Tatzeit verbüßte er in Zeithain 2 Freiheitsstrafen von zusammen knapp 4 Jahren. Gegen Ende der Haftzeit wurde er als Freigänger auf seine Entlassung vorbereitet. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab. Er gab an, sich in psychiatrischer Behandlung zu befinden. Manchmal wisse er nicht, was Recht und was Unrecht sei. Dabei hat er während seiner ersten Haftstrafe sogar Betriebswirtschaft studiert.