eBay Petition für das Recht des Wiederverkaufs legal erworbener Produkte

Vor dem US Supreme Court wird in den USA derzeit ein Fall verhandelt, der einen Präzedenzfall für die E-Commerce-Industrie sein könnte. eBay  bittet daher seine Händler eine Petition zu unterschreiben, die die Obama-Regierung dazu auffordert, dem Recht des Wiederverkaufs von legal erworbenen Produkten zu zustimmen.

Der Fall  Kirtsaeng v. John Wiley & Sons betrifft den eBay-Händler Supap Kirtsaeng, der im Jahr 2008 seine Verwandten in Thailand damit beauftragte, Lehrbücher aus Thailand zu ihm in die USA zu schicken, damit er diese im Internet verkaufen könne. Kirtsaeng wollte mit dem Erlös seine Studiengebühren begleichen.

Die Lehrbücher, die Kirtsaeng in den USA verkaufte, stammten von dem Herausgeber John Wiley& Sons, der den damaligen Studenten daraufhin wegen Urheberechtsverletzung verklagte. Er erklärte, dass Kirtsaeng nicht berechtigt sei die Bücher wieder zu verkaufen. Kirtsaeng ließ sich nicht einschüchtern und argumentierte, dass er sehr wohl Bücher, die er selbst besessen hätte, wieder veräußern dürfe. Er berief sich auf die „first sale doctrine”. Diese Doktrin, die es in den USA gibt, besagt, dass rechtlich geschützte Werke weiter verkauft werden dürfen, wenn man sich im legitimen Besitz dieser befindet.

Die Frage, die sich in dem zu verhandelnden Fall jetzt stellt lautet: Ist diese Doktrin auch auf Waren anzuwenden, die außerhalb der USA hergestellt sind und dann importiert werden?

Ein erstes Urteil besagte, dass Kirtsaeng schuldig zu sprechen sei, da die Doktrin auf importierte Waren nicht anzuwenden sei. Amanda Williams, ihres Zeichens eBay-Sprecherin, erklärt: „Die Regierung sollte das Recht jedes Bürgers, Dinge, die sie rechtmäßig erworben haben, verkaufen und kaufen zu können.“

eBay schreibt in seinem Main Street Blog: „Wenn jemand einen Artikel auf dem Online-Marktplatz eBay kauft, so sollte er das Recht haben, diesen wieder verkaufen zu können, das Recht haben ihn zu verschenken oder was auch immer er damit tun möchte.“

Sollte der US Supreme Court das erste Urteil bestätigen und erklären, dass die first-sale doctrin auf importierte Artikel oder Produkte mit Bestandteilen, die eingeführt wurden, nicht anwendbar ist, hätte das für Händler drastische Folgen.

Hersteller hätten noch mehr Macht bei der Preiskalkulation und auf die Vertriebskanäle. Das würde dann dazu führen, dass sowohl der Sekundärmarkt, sowohl online als auch offline, stark beschnitten würde.

Die Entscheidung würde die meisten Waren des täglichen Lebens betreffen. Die Hersteller erhielten dadurch das Eigentumsrecht an den Produkten zurück, egal wie oft dieses schon den Besitzer gewechselt hätte.

Mit einem endgültigen Urteil wird im Herbst dieses Jahres gerechnet.