Neuauflage des Rechtststreites LVMH (Kenzo, Dior etc.) gegen eBay

Nach einem Urteil des Berufungsgerichtes in Paris vom 3. September 2010 wurde der Verkauf nachfolgender Produkte auf eBay untersagt, nicht angeboten werden dürfen Kosmetik- und Parfumerie-Produkte der Marken

  • Kenzo,
  • Dior,
  • Givenchy sowie
  • Guerlain.

eBay Frankreich hatte auch mehrmals darauf hingewiesen, dass diese Produkte, die alle  zum Luxuskonzern LVMH gehören, in keinem Fall angeboten werden dürfen.

Vorangegangen war eine Schadensersatz-Zahlung von eBay an das Dior-Mutterhaus LVMH (Moët Hennessy Louis Vuitton)  in Höhe von 38,8 Millionen Euro. Es war die höchste Strafe, die ein europäisches Gericht bislang gegen die Auktions-Plattform verhängte, die jedoch kurze Zeit später ein wenig reduziert wurde.

Jetzt sieht es so aus, als hätte eBay in diesem bereits seit Jahren andauernden Rechtsstreit wieder die Nase vorn. Am 3. Mai 2012 hat nämlich der Oberste Gerichtshof in Paris die Entscheidung aus dem Jahr 2008 teilweise wieder rückgängig gemacht. Die Strafzahlung wird wahrscheinlich erneut gesenkt werden.

Auch soll der Rechtsstreit um das Verkaufsverbot der oben genannten Parfüm-Marken noch einmal aufgerollt werden. Denn das französische Gericht ist nicht der Ansicht, dass der Privatverkauf dieser Parfüm-Marken gegen bestehende Gesetze verstößt. Der Oberste Gerichtshof verwies die Anklage an das Berufungsgericht zurück.