Die meisten deutschen Unternehmen erlauben die private Internet-Nutzung

Die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist ein zweischneidiges Schwert und sollte in jedem Fall mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden.

Wie nun aus einer Erhebung im Auftrag des Hightech-Verbandes BITKOM hervorgeht, gestatten jedoch die meisten deutschen Unternehmen (59%), dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz privat das Internet nutzen. Erlaubt ist beispielsweise private Mails abzurufen oder Nachrichtenseiten zu besuchen. Für die Umfrage wurden 800 IT-Verantwortliche, Datenschutzbeauftragte und Geschäftsführer von Unternehmen unterschiedlicher Branchen interviewt.

30% der Firmen verbietet dagegen privates Surfen komplett, 11% haben gar keine Regelung. Der BITKOM rät Unternehmen, dem Thema offen gegenüberzustehen und den Mitarbeitern mit einem Vertrauensvorschuss zu begegnen. Grund sei die zunehmende Verschmelzung von Berufs- und Privatleben. „Ein kategorisches Surf-Verbot am Arbeitsplatz sollte auf gut begründete Sonderfälle beschränkt sein“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Neun von zehn Arbeitnehmern sind notfalls auch nach Dienstschluss für Kollegen, Kunden und Vorgesetzte erreichbar, sodass beide Seiten von einer flexiblen Regelung profitieren“, betont Rohleder. BITKOM zufolge nutzen zwei Drittel der Mitarbeiter das Internet während der Arbeitszeit für private Zwecke.

Die meisten deutschen Unternehmen erlauben die private Internet-Nutzung

Jedes 4. Unternehmen erlaubt die private Internet-Nutzung unter Auflagen, entweder durch technische Filter oder Einschränkungen für bestimmte Online-Dienste. So haben Arbeitgeber die Möglichkeit, einzelne Internetdienste wie soziale Netzwerke zu sperren, um private Online-Aktivitäten im Rahmen zu halten. Mit Filtern innerhalb der Firmen-IT können bestimmte, nicht berufsbezogene Inhalte blockiert werden.

Große Unternehmen handhaben die private Internet-Nutzung strenger als kleine. Firmen mit einem Umsatz über 50 Millionen Euro erlauben das private Surfen nur zu 13% ohne Einschränkungen, 56% untersagen es komplett. Konzerne verfügen eher über die Ressourcen und das Know-how, IT-Richtlinien festzulegen und technisch zu kontrollieren.

Kleine Unternehmen verzichten häufig aus Kostengründen auf solche Einschränkungen. Jede zweite Firma (49%) mit einem Umsatz unter einer Million Euro gestattet das Surfen uneingeschränkt, nur 26% sprechen ein vollständiges Verbot aus.

Wenn es gar keine Regelung zur privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz gibt, kann dies zu arbeitsrechtlichen Problemen führen, warnt BITKOM.

Die Internet-Vorschriften von Unternehmen müssen auch Datenschutz und IT-Sicherheit berücksichtigen. „Wenn man tausend PC-Arbeitsplätze verwalten muss, hat man tausend potentielle Einfallstore für Internet-Kriminelle. Um das Risiko zu verkleinern, braucht es einheitliche Sicherheits-Standards, die von der IT-Abteilung kontrolliert werden können“, erklärt Rohleder.

[box type=“info“] Ob die private Internet-Nutzung während der Arbeit erlaubt ist, regelt in Deutschland kein spezielles Gesetz. Die meisten der folgenden Tipps leiten sich aus allgemeinen Gesetzen und der Rechtsprechung ab.[/box]

1. Wer entscheidet über die private Nutzung des Internets?
Allein der Arbeitgeber. Er ist nicht verpflichtet, das private Surfen zuzulassen. Entscheidet er sich dafür, hat er 2 Möglichkeiten: Er kann es grundsätzlich erlauben oder auf bestimmte Zeiten oder Seiten begrenzen. So verbietet beispielsweise Porsche die Nutzung von eBay und anderen Webseiten während der Arbeitszeit.

2. Was gilt, wenn es keine Regelung gibt?
Ohne tatsächliche Vereinbarung spricht vieles dafür, dass die private Internetnutzung vom Arbeitgeber geduldet wird, wodurch eine betriebliche Übung begründet werden könnte. Das kann für Arbeitnehmer von Vorteil sein, falls es zum Streit kommt.

3. Wie können sich Arbeitnehmer absichern?
Arbeitnehmer sollten in der Personalabteilung nach geltenden Regelungen fragen. Arbeitgebern rät der BITKOM, eine klare Regelung zum privaten Surfen zu treffen – durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat.

4. Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Arbeitgeber?
Ist die private Internet-Nutzung erlaubt, darf die Firma das Surfverhalten nur in Ausnahmefällen ohne Zustimmung des Mitarbeiters kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung sind keine unbegrenzten Kontrollen gestattet. Der Arbeitgeber darf dann stichprobenartig prüfen, ob das Surfen dienstlich bedingt ist. Er muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten und darf Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten nicht verwenden, um Mitarbeiter systematisch zu kontrollieren. Eine Vorratsdatenspeicherung von persönlichen Nutzungsdaten ist innerhalb von Firmen nicht erlaubt.

5. Droht im Zweifelsfall die Kündigung?
Die intensive private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis kann eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. Doch vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber einen Mitarbeiter in der Regel zunächst einmal abmahnen.