eBay-Händler sollten bei Testkäufen von eigenen Artikeln vorsichtig sein

Wie Chris Dawson von Tamebay  berichtete, wurde der eBay-Account eines Händlers (Leser von Tamebay) zeitweilig gesperrt, da er bei seinen eigenen Angeboten einen Testkauf durchgeführt hatte.

Der Verkäufer hat 6 Jahre lang auf dem Online-Marktplatz eBay  Handel betrieben. Er sammelte über 35.000 Bewertungen, doch wie viele andere Händler auch, war er mit seinem Account unter die Standard-Anforderungen bei eBay gefallen. Daher entschied er sich dazu seinen 2. Account zu nutzen und seine eBay-Verkäufe für kurze Zeit über diesen abzuwickeln. Was er jedoch vergaß, war eine alte PayPal-Adresse zu aktualisieren.

Zwei Kunden kauften bei dem Tamebay-Leser ein, konnten jedoch ihre Rechnung über PayPal nicht begleichen, wodurch er auf den Fehler aufmerksam wurde und diesen korrigierte. Um sicherzugehen, dass das Problem behoben ist, machte er auf einen eigenen Festpreis-Artikel einen Testkauf. Danach meldete er, in der der Absicht ehrenhaft zu handeln, einen nicht bezahlten Artikel, damit die Gebühren für den Testkauf verrechnet werden. Daraufhin wurde eBay erst auf den Testeinkauf aufmerksam.

eBay kontaktierte den Händler um ihm mitzuteilen, dass er das Shill Bidding Tutorial durchlaufen müsse, bevor er weiterhin auf eBay verkaufen dürfe. Er beantwortete alle notwendigen Fragen und ging davon aus, dass die Sache nun erledigt sei.

Eine Sache jedoch war wohl auch noch hinderlich für die Situation: Sein automatisches Feedback-System hinterließ für ihn eine positive Bewertung, was natürlich so aussah als hätte er sich selbst positiv bewertet.

Einige Tage nach Beendigung des Tutorials stellte der Händler dann fest, dass eBay seinen Account für den Zeitraum von 12 Monaten gesperrt und alle seine aktiven Angebote gelöscht hatte.

Das Ganze scheint ein wenig unfair, so Dawson, weil der Verkäufer tatsächlich nur einen Testkauf durchgeführt hatte, um sicherzustellen, dass PayPal-Zahlungen wieder abgewickelt werden können. Der Fall ist auch ein wenig grenzwertig, denn die Shill Bidding-Regelung erlaubt es „Freunden und Bekannten, die gerne Artikel bei einem ihnen bekannten Händler kaufen möchten, dies zu tun, solange sie das Festpreis-Format nutzen…. Allerdings besagt der gleiche Absatz auch, dass die Abgabe von Geboten aus einem anderen Grund (in diesem Fall ein Testkauf) nicht zulässig ist“.

Zum Schluss  aber die gute Nachricht: Nach mehreren Gesprächen mit dem eBay-Support ist der Account des Händlers jetzt wieder freigeschaltet.