Erneut wurde eBay-Betrügerin verurteilt

Wegen 90fachen Betruges im Internet ist eine 22-Jährige kürzlich vom Schöffengericht in Sangerhausen zu 2 Jahren und 6 Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden. Der 25-jährige Ex-Freund, auf dessen Bankkonto ein Teil des erbeuteten Geldes einging, kam wegen Beihilfe mit 1 Jahr und 2 Monaten auf Bewährung davon. Zusätzlich muss er allerdings Schadenswiedergutmachung leisten.

Die junge Frau hatte seit dem letzten Jahr überwiegend bei eBay und Hood Markenbekleidung und Spielkonsolen versteigert, die sie nie besaß. Den Opfern auf den Online-Plattformen entstand nach Angaben der halleschen Staatsanwaltschaft dadurch ein Schaden von insgesamt 4.400 Euro. Mit dem so eingeheimsten Geld versuchte die Frau ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sie gab an nie einen Beruf erlernt zu haben und von Hartz IV zu leben. Die Frau erklärte in der Verhandlung, dass ihre Gaunereien einer Sucht gleichkamen und sie habe daher nicht damit aufhören können. Die 22-Jährige hatte mit den Scheinauktionen selbst dann noch weiter gemacht, als die Polizei schon ihre Wohnung durchsucht hatte und sie von den Beamten vernommen worden war.

Seit dem 8. Juli 2010 sitzt sie in Halle in Untersuchungshaft. Die Zeit im Gefängnis möchte sie dazu nutzen, um eine Therapie zu machen. Der Vorsitzende Richter sprach in der Urteilsbegründung davon, dass die verhängte Strafe gegen die Frau „ein absolutes Friedensangebot“ sei. Das Urteil hätte bei der Anhäufung der Fälle drastisch höher ausfallen können. Die Frau habe die Anonymität des World Wide Webs genutzt, um rechtschaffene Kunden abzuzocken. Die bereits verhandelten Fälle stellen aber wohl nur einen Teil der begangenen Taten dar. Laut Staatsanwaltschaft gehen täglich neue Anzeigen wegen Internetbetrügereien gegen die 22-jährige Frau ein. Daher könnte es durchaus weitere Verfahren gegen sie geben, so die Staatsanwaltschaft. Die bislang gefällten Urteile sind aber bereits rechtskräftig: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten nahmen sie sofort an.