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Juli 26, 2010 Keine Kommentare
In von eBay gesponserten Webinars und Radioshows haben in diesem Jahr verschiedene eBay-Verantwortliche (einschließlich John Donahoe selbst) stolz bekanntgegeben, dass eBay jetzt einen Verkäufer-Schutz gegen nichtzahlende Käufer anbietet. eBay stellte auch fest, dass es nichtzahlenden Bietern nicht erlaubt werden sollte, negatives Feedback für Verkäufer zu hinterlassen. Leider sieht die Wirklichkeit für Verkäufer aber anders aus, so BrewsNews.
Negatives Feedback für Verkäufer kann aber von nichtzahlenden Käufern sehr wohl noch hinterlassen werden. Und eBay macht das den Verkäufern nicht deutlich genug klar. Wann auch immer Verkäufer beim eBay-Kundenservice anrufen, wird ihnen meistens gesagt, dass es eine Art „Störung“ gab, der es dem speziellen Käufer doch gestattete negatives Feedback abzugeben. Auch dann wenn es Nichtzahler waren.
Also, wann auch immer ein eBay Bieter nicht zahlt, gibt es grundsätzlich 4 verschiedene Optionen für den Händler, eventuell an sein Geld zu kommen mit den entsprechenden Folgen für die Bewertung:
1. Der Händler unternimmt gar nichts gegen den nichtzahlenden Käufer
2. Händler reagiert mit einer gegenseitige Annullierung
Manchmal bittet ein Käufer einen Verkäufer, die Transaktion zu annullieren. Auf dem Käufer-Account findet sich dann keine nachteilige Bemerkung. Eine gegenseitige Annullierung bedeutet, dass dem Käufer keine Nichtzahlungs-Aktion „vorgeworfen“ werden kann und eBay geht trotzdem davon aus, dass der Käufer alles richtig gemacht hat. Häufig stimmen Verkäufer einer gegenseitigen Annullierung zu, weil sie fürchten, dass Käufer sonst negatives Feedback hinterlassen. Die meisten Verkäufer denken, dass sie vor dem negativen Feedback ausreichend geschützt sind, dem ist aber nicht so, denn
3. Händler eröffnet manuell einen Fall gegen den Käufer
4. Händler eröffnet “Fall” automatisch über den “Unpaid Item Assistant”
Bewertungen, Feedback, Händler, Händlerschutz Onlinehandel & Internet