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Neue Obergrenze für Auktionen ohne Angebotsgebühr bei eBay
Vor einiger Zeit hatte eBay die 0-Cent-Auktion in Deutschland, Österreich und der Schweiz eingeführt. Private Verkäufer zahlen keine Angebotsgebühr für Auktionen mit Startpreis 1 Euro, bzw. 1 Franken. Seitdem sind Anzahl und Vielfalt der angebotenen Artikel beträchtlich gestiegen. Diesen Effekt begrüßen sowohl die Käufer, die dadurch tolle Schnäppchen finden, als auch die Verkäufer, die sich wiederum über die steigende Anzahl von Käufern freuen.
Einige wenige Verkäufer stellten jedoch zunehmend eine große Anzahl von Produkten mit niedriger Qualität ein. Die Kauf- und Verkaufserfahrung der Mitglieder wurde laut eBay dadurch negativ beeinflusst. Um den Marktplatz zurück in ein faires Gleichgewicht zu bringen, führt eBay wir eine neue Obergrenze für Auktionen ein, die keine Einstellgebühr erfordern.
Ab dem 1. August 2010 können alle privaten Verkäufer, die Artikel direkt auf eBay.de, eBay.at und eBay.ch einstellen, pro Monat bis zu 100 Auktionen ohne Angebotsgebühren einstellen. Die Einstellgebühr entfällt für die erste Kategorie, in die Verkäufer einen Artikel einstellen. Für jede weitere Kategorie fallen jedoch die üblichen Einstellgebühren an. Ab der 101. Auktion wird eine Angebotsgebühr berechnet.
Die ersten 100 0-Cent-Auktionen bleiben ohne Angebotsgebühr. Ab der 101. Auktion kostet jede 0-Cent-Auktion 0,25 Euro Angebotsgebühr.
Wichtig:
Angebotsgebühren von Auktionen auf eBay.de, eBay.at oder eBay.ch, die mit mehr als 1 EUR bzw. 1 CHF starten, sind von dieser Änderung nicht betroffen. Auch die Verkaufsprovision ändert sich dadurch nicht. Darüber hinaus gilt diese Änderung nicht für gewerbliche Verkäufer.
Wenn Sie normalerweise mehr als 100 Artikel pro Monat einstellen, lohnt es sich für Sie, gewerblicher Verkäufer zu werden und von einer speziellen Gebührenstruktur zu profitieren. Außerdem können Sie sich aufgrund des kürzlich gesenkten Mindesthandelsvolumens für das PowerSeller-Programm qualifizieren und so Rabatte auf Angebotsgebühren bekommen.
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Und nebenbei wird auch die zweite Kategorie gestrichen…die kostet in Zukunft dann auch wieder :-(
Nett, dass dies per STERN kommuniziert wird…so nebenbei…
“*Die Einstellgebühr entfällt für die erste Kategorie, in die Verkäufer einen Artikel einstellen. Für jede weitere Kategorie fallen jedoch die üblichen Einstellgebühren an.”
Ebay hat generell eine etwas eigenartige Rechtsauffassung – wo kein Kläger, da kein Richter. Dem Treiben könnte nur der Gesetzgeber Einhalt gebieten, aber da arbeiten schon genügend Lobbyisten dagegen.
“Wenn Sie normalerweise mehr als 100 Artikel pro Monat einstellen, lohnt es sich für Sie, gewerblicher Verkäufer zu werden und von einer speziellen Gebührenstruktur zu profitieren”
ebay hat ein sehr eigenes “Verständnis” in Bezug auf SteuerRechte / GewerbePflichten / Vorenthalten von Verbraucherrechten etc etc!!!!