Kein Verfahren gegen eBay von Seiten des Bundeskartellamts
Nachdem das Bundeskartellamt die PayPal-Pflicht für eBay-Händler mit wenig Bewertungen im Februar nach vielen Beschwerden überprüft hat, hat eBay heute Stellung zu der vorläufigen Bewertung des Kartellamtes bezogen. Die Behörde hat beschlossen hinsichtlich dieser Initiative kein Verfahren gegen eBay einzuleiten.
Dr. Stephan Zoll, Geschäftsführer von eBay in Deutschland, sagte: „Wir begrüßen die Bewertung des Bundeskartellamts. Das Bundeskartellamt erkennt damit an, dass unsere Nutzer von der Initiative profitieren.“
Zoll fügte hinzu: „Uns geht es darum, Käufern die Wahl zu ermöglichen. Wir möchten, dass Käufer PayPal als Zahlungsmöglichkeit wählen können, wenn sie von Verkäufern mit weniger als 50 Bewertungspunkten kaufen. So können sich Käufer bei eBay zusätzlich absichern, da sie automatisch über die volle Summe des Kaufpreises geschützt sind, wenn der Artikel nicht geliefert wird oder nicht der Beschreibung entspricht.“
Das Bundeskartellamt hat entschieden, gegen die Online-Plattform eBay kein Verfahren wegen der PayPal-Pflicht einzuleiten. eBay darf also weiterhin, wie am 25.Februar bereits eingeführt, Händler mit weniger als 50 Bewertungspunkten dazu verpflichten, PayPal als Bezahlmethode zu nutzen. Das Unternehmen eBay hatte schon kurz nach Bekanntwerden der Überprüfung ein offizielles Statement herausgegeben.
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