Amazon.com soll den Finanzbehörden die Daten seiner Kunden preisgeben

Bereits im Jahr 2009 hat Amazon.com seine Verbindungen zu Marketing-Partnern in verschiedenen US-Bundesstaaten, unter anderem auch in North Carolina, beendet. Der Grund hierfür liegt in der Online-Verkaufssteuer, der sogenannten „sales tax“ in den USA. Schon im Januar berichteten wir über die Online-Verkaufssteuer in den USA. Hierbei möchten die amerikanischen Bundesstaaten, allen voran der Staat New York, mit Steuern auf Internetverkäufe die leeren Kassen wieder auffüllen.

Vorgesehen ist, dass Händler selbst dafür Sorge tragen müssen, die Steuern einzutreiben, was eine unzumutbare Belastung für kleinere und mittlere Händler darstellen würde. Die Bandbreite der verschiedenen Steuerraten in den Bundesstaaten ist zudem sehr groß und würde auch die Gewinnspannen der Händler in Leidenschaft ziehen.

Wie die Online-Ausgabe des Wall Street Journal nun berichtet, ist Amazon gegen den Bundesstaat North Carolina vor Gericht gezogen. Die Finanzbehörde des US-Bundesstaats North Carolina verlangte schon im Dezember 2009 von Amazon.com die Herausgabe ausführlicher Informationen über Käufe, die Einwohner des Bundesstaats in der Zeit von August 2003 bis Februar 2010 getätigt haben. Der Internetriese soll neben den eingekauften Artikeln und deren Preisen, ebenso die Namen der Kunden nennen.

Die Finanzbehörde, das North Carolina Department of Revenue, möchte  mit den angeforderten Daten überprüfen, ob sich Amazon in North Carolina an die entsprechenden Steuergesetzte hält. Amazon.com hingegen ist der Ansicht, dass die Finanzbehörde keine solch detailierten Informationen brauche, da man alle erforderlichen Informationen über die etwa 50 Millionen Transaktionen in anonymisierter Form bereits preisgegeben habe: Man habe keine „Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mailadressen oder andere persönlichen Information über Verbraucher herausgegeben“, so Amazon.

Wie bizjournals.com berichtet, erklärte Amazon bezugnehmend auf das First Amendment: „Die Übermittlung von persönlichen Daten, aus denen man Rückschlüsse auf die einzelnen Personen und die Inhalte ziehen kann, die sie mit Büchern und Filmen erworben haben, widersprechen dem „1. Zusatzartikel zur US-Verfassung“ und bedeuten einen starken Eingriff in die Privatsphäre der Konsumenten.“ [Der 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten (englisch: First Amendment) ist Bestandteil des als Bill of Rights bezeichneten Grundrechtekataloges  der Verfassung der USA.]

Amazon.com gibt in der Klage an, dass das der Finanzbehörde in den letzten 7 Jahren übergebene Material erkennen lasse [unter anderem aus Artikelnummern der gekauften Waren], dass die Kunden aus North Carolina zum Teil DVDs oder Bücher mit individuell sensiblen, oder kontroversen und unpopulären Inhalten erworben hätten. “Lolita,” “Brokeback Mountain” und  Eminems “The Marshall Mathers LP” führt der Internet-Konzern hier als Beispiele an. Eine Kopie der Klage Amazons findet man hier.

Auch der Online-Marktplatz hat Erfahrung mit Finanzbehörden, denn bereits seit dem Jahr 2006 fordert die kanadische Finanzbehörde Daten von eBay, allerdings in diesem Fall um an die Adressen von PowerSellern zu kommen und deren Einkommen festmachen zu können.