Private Internetnutzung am Arbeitsplatz nicht unbedingt Kündigungsgrund

In einem Urteil vom 26.02.2010, Aktenzeichen: 6 Sa 682/09 vor dem  Landesarbeitsgericht (LAG) Mainz wurde entschieden, dass die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit nicht automatisch ein Kündigungsgrund sei. Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 30. September 2009  (AZ.:4 Ca 538/09) wird damit zurückgewiesen.

Die Begründung des Gerichtes liest sich wie folgt: Der Arbeitgeber muss zunächst einmal aufzeigen, dass der entsprechende Mitarbeiter die ihm auferlegten Aufgaben nicht erledigt hat. Eine Kündigung des Mitarbeiters ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn der Angestellte eine schriftliche Einverständniserklärung abgegeben hat, das World Wide Web nur zu geschäftlichen Zwecken zu nutzen. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger eine Mitarbeitererklärung unterschrieben, in der er sich verpflichtete, das Internet an seinem Arbeitsplatz nur für dienstliche Aufgaben zu verwenden. Laut den Aussagen des Arbeitsgebers jedoch, nutzte er trotzdem mehrmals privat das Internet, woraufhin der Chef die Kündigung ausgesprochen hat.

Das  Landesarbeitsgericht allerdings hielt die Kündigung nicht für sozial statthaft, da der Arbeitgeber nachweisen müsse, dass es durch diese Nutzung zu einer beträchtlichen Minderung der Arbeitsleistung gekommen sei. Diesen Nachweis konnte der Chef nicht erbringen. Zudem, so die Richter, hätte der Beklagte meistens lediglich den Kontostand bei seiner Bank abgefragt, was keine Kündigung rechtfertige.

Schon 2007 schrieben wir bereits über die Privatnutzung des Internets am Arbeitsplatz: Das Surfen im Internet am Arbeitsplatz sollte in jedem Fall vorher mit dem Chef abgeklärt werden. Hat der Chef das private Surfern ausdrücklich verboten, kann neben einer Abmahnung auch die fristlose Kündigung folgen. Die meisten Arbeitgeber gestatten es zwar, wenn sich die Angestellten im Netz informieren, doch dann vorwiegend in der Pause. Derjenige allerdings, der Stunden im Internet surft und das auf Kosten des Chefs, muss definitiv mit Auswirkungen rechnen, da hier auch wertvolle Arbeitszeit verloren geht.