eBay erneut zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt

consumerchoice.eu wird wohl noch eine ganze Menge Arbeit vor sich haben, um gegen nicht marktgerecht agierende und den Verbraucher benachteiligende Markenhersteller vorzugehen.

Am Donnerstag vergangener Woche hat das „Tribunal de grande instance de Paris“ entsprechend dem deutschen Landgericht, den Online-Händler eBay nämlich erneut zu 200.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Zudem muss das Unternehmen eBay für die Anwaltskosten des französischen Luxusartikelherstellers in Höhe von 30.000 Euro aufkommen. Für künftige Zuwiderhandlungen gegen Louis Vuittons Markenrechte hat das Gericht eine Geldstrafe von jeweils 1000 Euro festgesetzt.

Laut dem Urteil soll eBay den Ruf Louis Vuittons durch „die Generierung von Keywords wie Viton, Louis Viton, Wuiton, die die Käufer über Adwords zu authentischen Produkten führen, die auf eBay angeboten werden (…),geschädigt und parasitär gehandelt haben“.

Laut eBay steht das Urteil im Widerspruch zu einer Entscheidung, die ein belgisches Gericht im Februar 2009 gefällt hatte.

In einer Erklärung hat der Luxushersteller die Entscheidung begrüßt, da das Gericht im Sinne der Verbraucher geurteilt habe, da diese vor dem Risiko der Konfusion, verbunden mit einer unerlaubten Nutzung des Markenrechtes, geschützt würden.

eBay sieht den Fall ganz anders. Yohan Ruso, Geschäftsführer von eBay in Frankreich erklärt: „Diese Sache wird von einigen Herstellern als Vorwand benutzt, um die Kontrolle darüber zu behalten, was die Leute kaufen dürfen, wo sie es kaufen und wie viel sie dafür bezahlen müssen.“

„Wir erkennen die Tatsachen, sehen jedoch die Sanktion als unverhältnismäßig an, obwohl die Höhe des Schadenersatzes viel niedriger ist, als die von Louis Vuitton geforderten 1,2 Millionen Euro“, so Ruso weiter.

Man warte nun auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (23. März 2010) zur Verwendung von Adwords.

Schon im Juli 2008 hatte eBay einen Rechtstreit mit dem Mutterunternehmen LVMH ( Louis Vuitton Moët Hennessy) verloren, bei dem es ebenfalls um den Distributionsweg der Produkte ging.

Im November 2009 stellte ein Handelsgericht einen Verstoß gegen eine richterliche Anweisung aus dem Jahr 2008 fest und verurteilte eBay zur Zahlung von 1,7 Millionen Euro.