Der AbmahnWarner – Teil 3: Lieferfähigkeit und unverbindliche Preisempfehlungen

Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Das Phänomen der massenhaften Abmahnungen hat sich gerade in den letzten Jahren zu einem wahren Volkssport, ja zu einem “Händlersport” entwickelt hat – frei nach dem Motto “Jeder mahnt einfach jeden ab und alle verdienen daran”. So gibt es einige Unternehmen, die die Abmahnerei regelrecht als Nebengewerbe betreiben und das Mittel der Abmahnung auch ganz gezielt dazu einsetzen, um missliebige Konkurrenten vom Markt zu drängen. In diesem Zusammenhang wird mitunter auch recht offen von einer “Flurbereinigung” gesprochen.

Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops

Um Verkäufer nicht in eine Abmahnfalle laufen zu lassen, entsprechenden Abmahnfallen zu entgehen und damit auch den Abmahnern das Leben zu erschweren, veröffentlichen wir – neben dem Verkaufsratgeber – ab sofort in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Max-Lion Keller, LL.M. von der IT-Recht Kanzlei, eine Liste mit gängigen Abmahngründen, den AbmahnWarner. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen – beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein. Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die sich auf das IT-und Vergaberecht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

Das Abmahnradar wird wöchentlich um mindestens einen weiteren Abmahngrund erweitert werden.

Zum Start wurden die folgenden Fragestellungen behandelt:

  • eBay und der neue Rücknahmeprozess – droht Händlern hier eine Abmahnung?
  • Drohen den Händlern auf eBay Abmahnungen wegen mangelnder Darstellung von Pflichtangaben via WAP?
  • Preisnachlass in Form eines Gutscheins muss auch über das Verhältnis von Preis und Preisnachlass informieren
  • LG Bremen: 21 wettbewerbsrechtliche Verstöße bei einem eBay-Händler = 50.000 Euro Streitwert
  • LG Frankfurt am Main: Darstellung von AGB in zu kleinem Scrollfenster ist wettbewerbswidrig
  • Das OLG Hamm bestätigt: Die Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist wettbewerbswidrig

In dieser Woche sind folgende Themen neu dazu gekommen:

  • Lieferzeit auf Anfrage – Aber nur, wenn eine Lieferung auch tatsächlich möglich ist! 
  • Häufiger Abmahngrund: Irreführung des Verbrauchers bei Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung

Permanenter Schutz vor Abmahnungen
Die IT-Recht Kanzlei bietet einen Update-Service für Online-Händler an, der gewerbliche Internetpräsenzen eBay, Online-Shops etc.) vor Abmahnungen schützt. Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht pezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

Mehr Informationen zum Abmahnschutz erhalten Sie hier!

Was halten Sie von den Änderungen bei eBay?
Machen Sie mit bei unserer Umfrage zu den Änderungen bei eBay und sagen Sie uns Ihre Meinung!

Frank