Pilotprojekt zwischen eBay und dem Bundesamt für Kultur verlief erfolgreich

Der Online-Marktplatz eBay und das Schweizer Bundesamt für Kultur (BAK) signierten am 18. Juni 2008 eine Erklärung, die den illegalen Handel mit archäologischen Kulturgütern im Internet stoppen soll. Dank des KGTG (Kulturgütertransfergesetz), das seit dem Jahr 2005 in Kraft ist, konnte diese Vereinbarung getroffen werden.

Lanciert wurde das Pilotprojekt dann am 1. Juli 2008. Nach der 3-monatigen Testphase hat man festgestellt, dass es sich bewährt hat. Der Handel mit unzulässigen archäologischen Antiquitäten hat sich in den überprüften Kategorien eindeutig reduziert. Beim Probevorhaben verpflichtete sich der Online-Marktplatz eBay dazu, nur noch archäologische Kulturgüter zum Verkauf zuzulassen, die über einen Legalitätsnachweis verfügten.

eBay kontrollierte seit dem 1. Juli in Zusammenarbeit mit den Behörden die Kategorie, “Antiquitäten und Kunst – Antike” und gestattete nur den Verkauf von Gegenständen, für die der Anbieter über einen Legalitätsnachweis der zuständigen inländischen, oder ausländischen staatlichen Behörden verfügte.

Auf der Schweizer eBay-Webseite gab es in der betreffenden Kategorie beinahe keine Offerten von archäologischen Kulturgütern mehr. Allerdings stellte man auch fest, dass in anderen Kategorien weiterhin fragliche Gegenstände eingestellt wurden. Überdies können auf dem schweizerischen Online-Marktplatz auch die ausländischen Angebote zur Auslieferung in die Schweiz abgerufen werden, unter denen sich illegal zum Verkauf angebotene Objekte befinden können. Daher beabsichtigt die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des BAK in Kooperation mit der Konferenz der Schweizer Kantonsarchäologen und Fedpol, im Jahr 2009 ein 6-monatiges Monitoring-Projekt gemeinsam mit eBay durchzuführen. Hierdurch soll der ungesetzliche Kulturgüteraustausch im Netz deutlich vermindert werden.