Disput um Feedback-Abgabe bei eBay vor Gericht?

Als Chris Read sein Handy auf eBay kaufte, beschrieb der Verkäufer den Zustand als gut. Als das Telefon jedoch den Empfänger erreichte, war dieser enttäuscht über den schlechten Zustand des Gerätes und zudem war es auch nicht das Modell, was der Käufer orderte. Read schickte das Mobiltelefon an den Händler zurück und erhielt eine Rückerstattung. Read schrieb dann ein Feedback um eine ehrliche Meinung der Transaktion wiederzugeben: “Artikel war zerkratzt, und es handelte sich auch nicht um das Modell, das Mr. Jones auf seiner Artikelseite beworben hat.”

Für Read war die Sache nun beendet, bis er eine Mail erhielt, in der der Verkäufer Jones ihn wegen übler Nachrede anklagte. Jones erklärt, dass das unvorteilhafte Feedback sein Geschäft ruiniert habe, und wenn Read seine Bewertung nicht zurückziehe, werde man sich vor Gericht wiedersehen. Chris Read versteht die Welt nicht mehr, denn alles was er getan hat, war eine seine ehrliche Meinung kundzutun, wie es von eBay auch erwünscht ist. Sollte es vor Gericht gehen, dann ist es so. Ich bin bereit den Kampf aufzunehmen, so Read. Jones verteidigt sich und erklärt, dass er dem Käufer sein Geld zurückerstattet hätte und es unfair sei, dann noch ein schlechtes Feedback abzugeben.

Ein eBay-Sprecher zu dem Fall befragt sagt: “Wir haben einen Mediations-Service, über den man Auseinandersetzungen über Transaktionen klären kann. In diesem besonderen Fall hat uns der Händler nie kontaktiert, und wir haben vorher nie von dem Disput erfahren.” Ob der Händler mit seiner Klage Glück haben wird, muss sich erst noch herausstellen. Üble Nachrede beinhaltet, dass die Person oder das Business durch eine nachweisbare Falschaussage oder diffamierende Aussage geschädigt wird.