eBay Frankreichs letzter Appell an gewerbliche Händler

Der französische Marktplatz hat in aller Eindringlichkeit seine eBay-Nutzer noch einmal aufgefordert, den für den Handel auf eBay erforderlichen Nachweis als gewerblicher Händler, bis zum 30. Oktober zu erbringen. Wie wir bereits im August berichteten, verschärft eBay die Forderung des Nachweises der Identität gewerblicher Händler. Gewerbliche Verkäufer müssen ab dem 30. Oktober offiziell nachweisen, dass sie als Gewerbetreibende bei eBay im französischen Handels- und Gesellschaftsregister, „Registre du Commerce et des Sociétés“, registriert sind.

Die Einstufung als gewerblicher Händler umfasst in Frankreich die gleichen Kriterien wie beispielsweise auch in Deutschland. Alle eBay-Händler, die bis zum 30. Oktober den Verifizierung-Prozess nicht abgeschlossen haben, dürfen auf eBay keinen Handel mehr betreiben.

Für eBay-User, die sich bei eBay neu registriert haben, galt schon vor dem 6.  Oktober, dass sie vor dem Einstellen von Artikeln die geforderten Bescheinigungen erbringen müssen. Der französische Marktplatz ist begünstigt in der Durchführung dieser Anforderungen, da die notwendigen Daten der Händler schon bei einer staatlichen Institution hinterlegt sind.