Droht das Ende des Internet als bequemer Vertriebskanal?

Alexander Zacke, Auktionsexperte und Mitglied der Professional eCommerce Sellers Alliance (PESA), hat sich in einem Artikel mit der ‚Freiheit des Internets’ beschäftigt. Er erklärt, dass es die grenzenlose Freiheit im World Wide Web nicht mehr gibt. In letzter Zeit haben zu viele Markeneigner dagegen gekämpft, dass das Internet als ein möglicher Vertriebsweg genutzt wird.

Während in den verstrichenen Jahren Firmen wie beispielsweise eBay oder Amazon einer großen Anzahl von Kleinverdienern geholfen haben, ihre Einnahmen ein wenig anzuheben, und viele kleine und mittlere Unternehmen online für sich neue Märkte erschließen konnten, wird einer Menge der Leute jetzt immer wieder ein Strich durch die Rechnung gemacht.

Markeninhaber versuchen den Internethandel mit Hilfe ihrer Anwälte zu verbieten. Es ist noch nicht lange her, da durchschauten die Gerichte allerdings die Absichten der Monopolisten und die meisten scheiterten vor dem wachsamen Auge des Gesetzes, das jedoch ist nun vorbei. Warum?

Wir berichteten bereits über das Urteil, das die französische LVMH-Gruppe (Louis Vuitton Moet Hennessy) und verschiedene Tochtergesellschaften am 30. Juni diesen Jahres gegen eBay erwirkt hat: Es untersagt dem Online-Marktplatz eBay, bei einer Strafandrohung von 50.000 Euro pro Zuwiderhandlungstag, den Warenaustausch der zum LVMH-Konzern gehörenden Parfums der Marken Christian Dior, Guerlain, Givenchy und Kenzo.

Wohl gemerkt, es verbietet die Offerte und den Verkauf der Original-Parfums – Plagiate sind nicht mit eingeschlossen. eBay ging in Berufung und scheiterte. Am 15. Juli 2008 lehnte ein französisches Berufungsgericht den eBay-Antrag ab.

Der Antrag von eBay, den Effekt der von LVMH erzielten einstweiligen Verfügung und vor allem die damit verbundene Strafandrohung bis zur Rechtskraft des Urteils auszusetzen, wurde vom Gericht verweigert. Die Anwälte von eBay begründeten ihren Vorstoß damit, dass es nicht durchführbar sei, weltweit die genannten Produkte für “alle in Frankreich residierenden Internetnutzer” auf allen 30 internationalen Plattformen des Auktionshauses zu blockieren. Das Gericht lehnte jedoch diese Argumentation ab. Folglich hat das Unternehmen eBay am 16. Juli 2008 alle Duftwässer der genannten Marken vom Handel auf dem französischen Marktplatz ausgeschlossen. Zudem wurde, den in Frankreich lebenden eBay-Mitgliedern, der Zugriff zu den Produkten auf allen eBay-Seiten weltweit abgeschnitten. Allerdings, so Zacke, ist es ein leichtes, diese Hindernisse zu umschiffen.

Alexander Zacke erklärt, dass z.B. Windows-User in der Systemsteuerung, Rubrik Internetoptionen und Allgemein, den Button Sprachen drücken. In dem sich anschließend öffnenden Fenster ist nur die Option Französisch durch eine andere, z.B. Englisch, auszutauschen, und schon sind die eigentlich unzugänglichen Offerten auf eBay.com wieder sichtbar. Ähnliche Mechanismen gibt es ebenso bei Firefox. In entsprechenden Foren auf dem französischen eBay-Marktplatz werden diese Möglichkeiten auch schon erörtert.

Damit aber könnte eBay vor ein Problem gestellt werden, denn das Gericht in Paris könnte die Sperrmaßnahmen von eBay als unzulänglich ansehen. Kommt es dazu, droht eBay ein tägliches Bußgeld von 50.000 Euro, zu zahlen an den Luxusgüter-Hersteller LVMH – und das berechnet ab Juli 2008.

Bislang hat LMVH noch kein Gesuch dahingehend vor Gericht eingereicht. Sollte es dennoch dazu kommen, würde es zu einem weltweiten Handelsausschluss der benannten Erzeugnisse führen und damit wären dann eBay-Nutzer in zirka 100 Nationen betroffen. Es wäre außerdem das erste Mal in der Geschichte des World Wide Web, dass der Urteilsspruch lokaler Richter die Handelsbräuche von mehreren 100 Millionen Internet-Usern weltweit beeinflussen könnte.

Allerdings ist es durchaus fraglich, ob es zu solch einem Urteil in Österreich oder Deutschland käme, denn die Zweifel an den von den Herstellern geforderten “selektiven Vertriebswegen” sind hier größer. Die Reaktionen in den USA auf das Pariser Urteil waren von Entsetzen begleitet, und die bisher ergangenen US-amerikanischen Urteile waren immer auf Seiten des Systems der freien Marktwirtschaft. Warum aber läuft es in Frankreich anders? In Frankreich sind die bekannten und großen Markenhersteller ein wichtiger Träger der Ökonomie und da aller Voraussicht nach die wirtschaftliche Lage nicht besser wird, kämpft man mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln um Marktanteile.

Was aber passiert nun? Alexandre Menais, in diesem Fall juristischer Beistand von eBay vor dem Handelsgericht in Paris erklärt, dass  bei einer Bekräftigung des Urteils in der nächsten Instanz nur noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte denkbar ist.

Zum Abschluss meint Zacke: “Quellen aus Brüssel zufolge könnte sich hingegen auch das Europäische Wettbewerbskommissariat für den Fall interessieren. Sollte nämlich das französische Urteil europaweit anerkannt werden, ist es denkbar, dass sich auch das eine oder andere Internetunternehmen wieder in rechtssichere Gebiete zurückzieht.“ Denn so Zacke weiter, einen Vorteil habe das Internet: Webseiten können von jedem Staat auf der ganzen Welt aus betrieben und erreicht werden.