eBay gewinnt Rechtsstreit gegen den Luxusgüter-Hersteller Tiffany

Das Unternehmen eBay hat vor einem New Yorker Gericht den Rechtsstreit gegen den Luxusgüter-Hersteller Tiffany gewonnen. Tiffany verklagte eBay wegen Markenmissbrauchs und Urheberrechtsverletzung. Auf der Auktionsplattform soll gefälschter Schmuck gehandelt worden sein. Tiffany sah dafür eBay in der Verantwortung und klagte.

Tiffany wollte eine gerichtliche Verfügung erreichen, die den Online-Marktplatz eBay zur Prüfung der Offerten zwingt.
eBay hingegen argumentierte, dass der Verkäufer die Verantwortung für die jeweilige Offerte alleine zu tragen habe. eBay selbst biete nur die Plattform an, auf dem Käufer und Händler ihre Geschäfte betreiben. Zudem fügte eBay an, dass Tiffany an dem eBay-Programm gegen Betrügereien und Fälschungen nicht adäquat mitgearbeitet hätte. Der zuständige Richter am “United States District Court for the Southern District of New York” folgte den Ausführungen eBays.

Alle Klagen von seiten Tiffanys wurden zurückgewiesen, was den nun 4 Jahre andauernden Gerichtsstreit positiv für eBay beendete. Der Richter Richard Sullivan erklärte in einer 66-seitigen Ausführung unter anderem, dass alleine die Kenntnis um Markenrechtsverletzungen auf den eBay-Webseiten kein pauschales Haftbarmachen des Konzerns begründe. Es sei eher die Aufgabe von Tiffany die Markenrechtsverletzungen im Auge zu behalten.

Auch der Vorwurf von Tiffany, dass eBay ein Auge zudrücke beim Absatz von gefälschten Tiffany-Waren, habe der Kläger nicht belegen können, so das Gericht. Da der Online-Marktplatz eBay Verkäufer, von denen bekannt sei, dass sie die Rechte von Tiffany missachten, vom Handel ausschließe, sei dem Unternehmen auch nichts vorzuwerfen.

eBay sagte nach dem Urteil, dass dieses Urteil ein “Sieg für die Konsumenten” sei und, dass endlich klargestellt wurde, dass es in erster Linie die Obliegenheit des Markeninhabers ist sein Markenzeichen zu schützen. Der Juwelier Tiffany reagierte schockiert und enttäuscht auf diese Entscheidung. Mark Aaron, Tiffany’s vice president of investor relations erklärt: “Alles was ich dazu sagen kann, ist: Ich verstehe nicht, warum Tiffany gegen dieses Urteil nicht in Berufung geht. Diese Entscheidung erlaubt es Händlern ihre Käufer mit Plagiaten, die sie auf eBay anbieten, hereinzulegen.”

Anders als bei den beiden letzten Urteilen in Frankreich, sehen die Gerichte in den USA eher die Verantwortung bei den Eigentümern der Marken, herauszufinden, welche der online angebotenen Waren Plagiate sind und welche nicht. eBay hingegen ist nur dann haftbar zu machen, wenn sie vom Inhaber der Markenrechte auf ein Vergehen aufmerksam gemacht werden und in der Folge nichts dagegen tun die gefälschten Artikel vom Marktplatz zu entfernen. Ein großer Sieg für eBay!