eBay WOW! des Tages für den 30. Juli 2010

Mehr WOW-Angebote bei eBay

Nachlese zum Schadensersatz-Urteil gegen eBay

3. Juli 2008 | Thema: Recht, Gesetz, Sicherheit | 1 Kommentar

rakete.jpgVor einem französischen Gericht wurde eBay zu einer Zahlung von 38 Millionen Euro verurteilt. Die französische Zeitung Le Monde titelt dazu: “eBay wird gezwungen sein Business-Modell zu ändern.”

Was aber in fast allen Berichten keine Erwähnung fand ist der Fakt, dass es eBay ebenso verboten wurde, vier Parfum-Marken auf dem Online-Marktplatz anzubieten. Kenzo, Guerlain, Dior und Givenchy, allesamt zur LVMH-Gruppe gehörend, dürfen nicht mehr dargeboten werden.

Aber es ging dabei nicht um  gefälschte Produkte, sondern darum, dass der offizielle Vertriebsweg über eBay nicht eingehalten wird. Das Gericht urteilte, dass das Wissen eines Spezialisten dafür notwendig sei, um diese Waren anzubieten. Genau wie Lancôme eBay und nicht autorisierte Händler verklagte, weil sie Lancôme-Produkte ohne Kenntnisse verkauften.

Über die Sinnhaftigkeit dieses Urteils lässt sich trefflich streiten. Wir sprechen hier von Parfum, die jeder in irgendwelchen Drogeriemärkten kaufen kann und nicht von Arzneimitteln, bei denen Spezialkenntnisse vorhanden sein müssen, um diese zu veräußern. Es handelt sich hier schlichtweg um eine Handelsbeschränkung seitens der Hersteller, die eigentlich durch das europäische Gesetz verboten werden müsste. Was macht man wenn man einen Duft geschenkt bekommt und diesen nicht “riechen” kann – auf eBay anbieten – geht nicht mehr, denn das französische Gesetz sieht dieses als illegal an… .

Das Urteil protegiert nur die Hersteller, die nun weiterhin ihre Preise so hoch ansetzen können wie sie möchten, um einen realen Wettbewerb zu vermeiden.

Auf eBay Ink hat eBay ein Statement veröffentlicht, in dem die Verantwortlichen erklären, dass das Urteil, “wettbewerbswidrige kommerzielle Praktiken unterstützt und diese auf den Schultern der Verbraucher ausgetragen werden. Wir glauben, dass dieses Urteil nicht nur für uns ein Schaden ist, sondern auch für die Verbraucher und kleinere Händler, die online verkaufen. Daher werden wir auch in Berufung gehen”.

Der Versuch die Gerichtsentscheidung dazu zu missbrauchen zwei unterschiedliche Dinge miteinander zu vermischen und Verkäufe zu unterbinden, macht deutlich, dass bestimmte Hersteller auf diesem Wege versuchen, die Kontrolle über den Markt und den Vertriebsweg zu verfestigen. Es ist aber sehr wichtig, die beiden Dinge separat zu beleuchten, weil sie verschiedenartig gelagert sind:

Plagiate zerstören das Vertrauen der Käufer in eBay, Sonderangebote von Markenartikeln hingegen bringen die Käufer erst auf den Online-Marktplatz. Natürlich wollen die Händler keine Plagiate auf eBay, und eBay sollte ruhig noch mehr dagegen vorgehen. Sie sollten aber auch gegen Hersteller vorgehen, die nur die Kontrolle des Marktes als ihr Ziel ansehen.

Vielleicht wird durch das diese Woche veröffentlichte Dokument der EU hieran jetzt endlich gearbeitet.

    
 

 


Weitere Artikel zum Thema:


Kommentare

---> Kommentare zu diesem Artikel per RSS Feed verfolgen

Ein Kommentar zu “Nachlese zum Schadensersatz-Urteil gegen eBay”

  1. doktorlotzki am 8.Juli 2008 um 00:52 Uhr:

    Ja, ja! Der Wolf beschwert sich beim Schäfer, dass der Fuchs vor ihm bei den Lämmern war!!!
    Wettbewerbsbeschränkungen? Ich musste einst auch dfür unterschreiben, dass ich keine aktuellen Kollektionsteile ins Internet stelle und fand es hart, sogar anmaßend. Heute nicht mehr!
    Weltweit ist niemand wirklich in der Lage, die China-Fakes auch nur in Ansätzen zu unterbinden, die sich zu MILLIONEN (glaubt es wohl!) im Ebay tummeln. 1000x gemeldet an Ebay und (fast) NICHTS wurde unternommen. Schaut selbst, es ist die nackte Wahrheit. Ein paar linke Cartier-Uhren werden rausgenommen, damit der Anschein gewahrt bleibt. Dass jetzt damit Schluss zu sein scheint, ist nur berechtigt. Auch Shareholder müssen fühlen, wenn sie nicht hören wollen.
    Was ist mit Paypal? Wißt Ihr hier eigentlich, was da vorgeht seit kurzer Zeit? Kein Protektionismus von Ebay gegen tradierte europäische Zahlungsformen? Keine Einschränkung des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs? Weil man in den USA sitzt und hier eine praktisch unangreifbare Limited gegründet hat, darf man a gusto verfahren?
    Lieber guter Florian, lass mein Haus stehn, zünd andre an.
    Ich halts mit Liebermann: Ich kann gar nicht soviel fressen, wie ich kotzen möchte.

Kommentar erstellen