eBay muss Schadensersatz in Höhe von 38,8 Millionen zahlen

eBay verlor einen Rechtsstreit mit dem Dior-Mutterhaus LVHM und muss nun Schadensersatz in Höhe von 38,8 Millionen Euro an den Luxusgütergruppe Moët Hennessy Louis Vuitton (LVMH) bezahlen, und das wiederum, weil auf der Online-Auktions-Plattform gefälschte Artikel dieses Luxusartikel-Herstellers verkauft worden waren. Es ist die höchste Strafe, die ein europäisches Gericht bislang gegen die Auktions-Plattform verhängte. eBay allerdings kündigte an, gegen das Urteil zu kämpfen und in Berufung zu gehen.

Zum zweiten Mal bereits wird eBay, diesmal vom Handelsgericht in Paris, vorgeworfen, den Handel von gefälschten Markenwaren nicht ausreichend verhindert zu haben. Den gleichen Vorwurf musste sich eBay schon im Rechtstreit mit Hermès International gefallen lassen, der ebenso zu ungunsten von eBay ausging. Sechs Marken der LVHM sind betroffen von dem Urteilsspruch: Der Handtaschen- und Kofferhersteller Louis Vuitton, Christian Dior Couture, Kenzo und 3 weitere Parfüm-Kreateure.

Wie ein eBay-Sprecher in Deutschland mitteilte, geht es der Luxusgütergruppe in Wirklichkeit nicht um die Abwehr der Markenpiraterie, sondern eher um das Unterbinden des freien Wettbewerbs. “Wenn auf unserem Marktplatz gefälschte Produkte auftauchen, sorgen wir für eine schnelle Entfernung dieser Angebote. Hier aber geht es darum eigene Handelspraktiken des Konzerns zu schützen. Diese sollen den freien Wettbewerb verhindern – auf Kosten der Wahlfreiheit der Verbraucher und der Lebensgrundlage rechtschaffener Verkäufer”, so der Sprecher weiter.

Die Stellungnahme von eBay im Detail:

Überzogene Forderung von Luxusmarken-Herstellern: eBay kündigt Kampf für Online-Handel an Stellungnahme zum Urteil des Pariser Handelsgerichts im Verfahren von LVMH gegen eBay

Dreilinden/Berlin/Paris, 30. Juni 2008 – Nach dem heutigen Urteil des Pariser Handelsgerichts im Verfahren gegen eBay, das von dem französischen Luxusgüterhersteller Louis Vuitton Moët Hennessy (LVMH) angestrengt worden war, nimmt das Unternehmen wie folgt dazu Stellung:

Wenn auf dem Marktplatz gefälschte Produkte auftauchen, sorgt eBay für eine schnelle Entfernung dieser Angebote. Im heutigen Urteil geht es jedoch gar nicht um den Kampf gegen Produktfälschungen. Im heutigen Urteil geht es um den Versuch von LVMH, Handelspraktiken zu schützen, die den freien Wettbewerb verhindern – auf Kosten der Wahlfreiheit der Verbraucher und rechtschaffener Verkäufer, die ihren Lebensunterhalt über Marktplätze wie eBay verdienen.

Die Entscheidung zielt auch auf den Verkauf von Waren aus zweiter Hand ab – und auf den Verkauf von neuen Originalprodukten. Für eBay stellt dieses Urteil den Versuch dar, in Frankreich ein Geschäftsmodell zu diktieren, das den freien Handel behindert. Das Nachsehen haben die Verbraucher, deren freie Wahl von Produkten und Dienstleistungen damit eingeschränkt wird. Diese Entscheidung ist nicht nur für eBay inakzeptabel, sondern für alle Verbraucher und Kleinunternehmen, die im Online-Handel tätig sind. eBay wird deshalb Berufung gegen dieses Urteil einlegen.

Es steht außer Frage, dass eBay in den Fokus bestimmter Rechteinhaber gerückt ist, die eine größere Kontrolle über den E-Commerce ausüben wollen. Vor diesem Hintergrund sieht das Unternehmen die Entscheidung des Gerichts als Rückschritt für Verbraucher und Händler an, denen der Marktplatz vielfältige Handelsmöglichkeiten bietet. Der Versuch, mit der Gerichtsentscheidung die beiden Themen Fälschungen und Handelsbeschränkungen miteinander zu verbinden, deutet darauf hin, dass bestimmte Inhaber von Markenrechten Prozesse zum Thema Plagiate nur als Vorwand benutzen, um ihre Marktmacht zu stärken.

eBay ergreift vielfältige Maßnahmen, um den Verkauf von Fälschungen auf dem Marktplatz zu bekämpfen. Das Unternehmen investiert jährlich mehr als 20 Millionen US-Dollar, um Plagiate aufzuspüren und vom Marktplatz zu entfernen. eBay beschäftigt allein dazu mehr als 2.000 Mitarbeiter und arbeitet weltweit mit mehr als 18.000 Rechteinhabern zusammen. Werden auf dem Marktplatz gefälschte Güter entdeckt, werden sie entfernt.

Die übertriebene Durchsetzung von restriktiven Verkaufspraktiken behindert den Wettbewerb und wirkt sich nachteilig für die Verbraucher aus. Dies haben auch die Vertreter der Europäischen Union erkannt. Sie wollen sich daher für bessere gesetzliche Rahmenbedingungen für Online-Verkäufe einsetzen, um den E-Commerce in Europa zu stärken. Im Sinne seiner Verkäufer unterstützt eBay den freien und fairen Markt in Europa.

Auch ich sehe in der Interpretation des Urteils eine deutliche Behinderung des freien Wettbewerbs und halte es in Bezug auf die alleinige Vormachtstellung der Markenhersteller in der Entscheidung darüber, wo bereits gekaufte, teure Markenware, weiterverkauft werden kann, für einen Schritt in die völlig falsche Richtung! Vielleicht bringt ja das EU-Dokument zur Förderung des Onlinehandels klarere Verhältnisse. Ich für meinen Teil möchte mir von Markenherstellern definitiv nicht vorschreiben lassen, wo ich von mir legal erworbene Markenware weiterverkaufen kann… .