Neue Pflichtangaben bei eBay Frankreich und Deutschland für gewerbliche Verkäufer

Gewerbliche Verkäufer, die auf dem französischen Online-Maktplatz ihren Handel betreiben, sollten sich den 31. März merken. Ab diesem Datum müssen folgende Daten auf der Händler-Seite angegeben werden:

  • Die Firmenbezeichnung
  • die Postanschrift des Gewerbes
  • Telefonnummer unter der der Händler zu erreichen ist
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Nummer des Gewerbescheins
  • Außerdem müssen die Modalitäten zu Retouren genauestens dargelegt werden.

Oben angeführte Daten werden dann zum 31. März 2008 automatisch in die Webseiten integriert werden.

eBay Frankreich weist auch noch mal daraufhin, dass jeder Verkäufer überprüfen soll, dass es sich tatsächlich um die geschäftlichen und nicht die privaten Angaben handelt.
Genaue Informationen für die Verkäufer findet man unter: .

Auch in Deutschland gelten ab dem 01. April neue eBay-Richtlinien für Pflichtangaben von gewerblichen Verkäufern.

Genauere Informationen über die Neuerungen finden Sie hier. Bitte aktualisieren bzw. ergänzen Sie Ihre rechtlichen Informationen rechtzeitig.