Britische Online-Seiten nicht rechtssicher

Eine aktuelle Untersuchung des „Office of Fair Trading“ (OFT) kommt zu dem Ergebnis, dass fast ein Drittel aller Angebote im britischen Online-Handel nicht der gültigen Rechtslage entsprechen. Das OFT hat für seine Analyse mehr als 500 Webseiten untersucht und dabei festgestellt, dass 31% der untersuchten Offerten hinsichtlich der Rückerstattungsbeträge bei Retouren eklatante Fehler aufweisen. Das ist umso problematischer, als dass dies ein essentieller Teil des europäischen Versandhandel-Rechtes ausmacht.

Außerdem sind auf zirka 40% der Seiten keine hinlänglich anschaulich dargestellten Preismodelle für Abnehmer zu finden. So gibt es in vielen Fällen keine Angaben über zusätzlich anfallende Kosten. Das Office of Fair Trading geht davon aus, dass so für Einkäufer im Internet zusätzlich 100 Millionen britische Pfund an Extra-Kosten anfallen.

Max-Lion Keller, Experte im Internet-Recht: „Der Online-Handel wird auf europäischer Ebene durch die von der EU vorgegebene E-Commerce-Richtlinie geregelt. Diese stelle jedoch lediglich den gesetzlichen Rahmen dar, ihre tatsächliche Umsetzung obliegt den einzelnen Mitgliedsstaaten. In Deutschland existieren sehr strikte Regelungen für Anbieter von Online-Shops.“ Diese Vorgaben werden in Deutschland durch Mitbewerber oder durch gewerbliche Verbände durchgesetzt, während in anderen Staaten Europas Behörden dafür zuständig sind.

Keller erläutert weiter:„Die E-Commerce-Richtlinie der EU enthält ziemlich viele Vorgaben. Einer ihrer wesentlichen Punkte, die Preistransparenz, ist in Artikel fünf geregelt. Dieser schreibt vor, dass die Preise in Online-Shops klar und eindeutig ausgewiesen werden müssen.“ In der Bundesrepublik wird dieser Punkt in der Preisangabeverordnung geregelt. Der gleiche Artikel der EU-Vorgabe beinhaltet ebenfalls die Verpflichtung für Online-Verkäufer, ihre Kontaktdaten wie Mail-Adresse oder Postanschrift auf ihrer Homepage anzugeben. In Deutschland wird diese Verpflichtung (Impressum) im Telemediengesetz festgelegt. Dieses gilt für alle Anbieter im Netz.

Die Studie des OFT bringt weiterhin zum Vorschein, dass 14% der britischen E-Commerce-Seiten keine korrekte Adresse aufweist. 15% der Webseiten geben keine ausreichende Information darüber, dass Kunden das Recht haben, eine Bestellung noch 7 Tage nach Empfang der Lieferung rückgängig machen zu können. Das Anliegen der britischen Behörde OFT ist es nun „alle Online-Händler dazu aufrufen, derartige Mängel, die nicht mit dem Gesetz vereinbar sind, auf ihren Webseiten zu beheben“.Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Verbraucher auf ihre Rechte vertrauen können, wenn sie im Internet einkaufen.